Wolfgang Waldmüller: Systemwechsel auf den letzten Metern - Landtag entscheidet im Blindflug über Gemeindebeteiligungsgesetz

18.03.2026

Das Gemeindebeteiligungsgesetz regelt die finanzielle Beteiligung von Gemeinden und Bürgern an den Erträgen von Windenergieanlagen. Ziel des Gesetzes ist es, die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie zu erhöhen, indem Kommunen und Einwohner vor Ort wirtschaftlich von den Anlagen profitieren können. Dazu verpflichtet es Betreiber von Windparks, den Standortgemeinden und teilweise auch den Bürgern Beteiligungsangebote zu machen oder Ausgleichszahlungen zu leisten. Zur Beratung und Abstimmung über das Gesetz in der heutigen Landtagssitzung erklärt der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller:

„Vom Grundsatz her sind wir uns doch alle einig: Wenn wir über Bürgerbeteiligung sprechen, dann muss am Ende auch der Bürger direkt finanziell beteiligt werden. Genau das leistet dieses Gesetz aber nicht. In der aktuellen Systematik stehen nicht die Bürger im Mittelpunkt, sondern Vorhabenträger und Gemeinden. Und die entscheiden am Ende, ob und wie beteiligt wird. Damit kann durchaus der Fall eintreten, dass nur die Gemeinde profitiert und die Bürger leer ausgehen. Das mag man politisch wollen, aber dann sollte man es auch ehrlich sagen. Dieses Gesetz ist kein Bürgerbeteiligungsgesetz, sondern läuft in Teilen auf ein Gemeindefinanzierungsgesetz hinaus. Ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn Gemeinden zusätzliche Einnahmen bekommen, viele von ihnen sind strukturell unterfinanziert. Aber dafür gibt es das Finanzausgleichsgesetz, das eigentlich für eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen sorgen müsste.

Entscheidend bleibt für uns: Die direkte finanzielle Beteiligung der Bürger ist mit diesem Gesetz eben nicht garantiert. Hinzu kommt, dass die Regierungsfraktionen auf den letzten Metern grundlegende Änderungen vorgenommen haben. Die Umstellung von erzeugter auf installierte Leistung und zusätzliche Kürzungen sind kein Detail, sondern ein echter Systemwechsel. Trotzdem wird so getan, als hätte sich am Grundprinzip nichts geändert. Parallel dazu wurden neue Versprechen über höhere Einnahmen für Bürger öffentlich verkündet, obwohl die zuständigen Gremien darüber noch gar nicht beraten hatten. Das ist eine Missachtung der parlamentarischen Verfahren und zeugt von einer gewissen Arroganz der Macht. Wer so vorgeht, nimmt billigend in Kauf, dass der Landtag über ein Gesetz abstimmt, dessen Auswirkungen noch gar nicht seriös bewertet wurden.“