Parlamentsarbeit

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Die Abgeordneten können Anträge zu verschiedenen politischen Themen stellen, die auf die Tagesordnung der folgenden Landtagssitzung gesetzt werden. Diese werden entweder sofort abgestimmt oder in die Fachausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen. Zur Aufklärung bestimmter Sachverhalte können die Abgeordneten sogenannte Kleine Anfragen an die Landesregierung stellen, die innerhalb von 20 Werktagen beantwortet werden müssen.