Thomas Diener: Wasserrecht darf nicht zur Trockenlegung der Landwirtschaft führen

05.11.2025

Heute hat der Agrarausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern über den Entwurf zur Neuregelung des Landeswasserrechts beraten. Hintergrund ist der Gesetzentwurf der Landesregierung, der das bisherige Landeswassergesetz ablösen und umfassende Änderungen im Umgang mit Gewässern, Wasserentnahmen und Eigentumsfragen einführen soll. Der Agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Diener, erklärt hierzu:

„Dieses Gesetz greift tief in das Eigentumsrecht unserer Landwirte ein. Wenn künftig auf fünf Metern Gewässerrandstreifen weder Pflanzenschutz noch Düngung erlaubt sind und zusätzlich eine tiefe Bodenbearbeitung untersagt wird, dann reden wir nicht mehr über Umweltvorsorge, sondern über eine faktische Flächenenteignung. Die Landesregierung schafft Doppelregelungen, die bestehendes Fachrecht ignorieren und freiwillige Maßnahmen durch den Entzug von Fördermöglichkeiten sogar verhindern. Am Ende entstehen aus Ackerflächen Dauergrünlandstreifen, die weder genutzt noch gepflegt werden können, weil das Ordnungsrecht alles regelt. Besonders bedenklich ist das geplante Vorkaufsrecht der Wasserversorger in Schutzgebieten. Das steht im klaren Widerspruch zur bislang erfolgreichen Kooperation im Trinkwasserschutz. Es ist ein Misstrauensvotum gegenüber Landwirten, die seit Jahren partnerschaftlich zum Schutz unseres Wassers beitragen.

Darüber hinaus erhält die oberste Wasserbehörde eine Verordnungsermächtigung, mit der sie großflächige Gebiete entlang der Gewässer zu Entwicklungszonen erklären kann. Damit wird eine völlig neue Dimension staatlicher Steuerung eröffnet, ohne dass eine konkrete Erforderlichkeitsprüfung vorgesehen ist. Wer solche Eingriffsbefugnisse schafft, sollte erklären, wie das noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wir brauchen keine wasserrechtliche Allzuständigkeit, sondern eine vernünftige Abwägung zwischen Nutzung, Schutz und Eigentum. Es ist absurd, jahrzehntealte DDR-Schutzgebiete ohne aktuelle Prüfung einfach weiterzuführen. Statt modernem Gewässerschutz erleben wir den Rückschritt in die Planwirtschaft.

Zudem wird es teuer, sehr teuer. Die geplanten Wasserentnahmeentgelte treffen insbesondere tierhaltende Betriebe und den Pflanzenbau, die bereits jetzt mit hohen Kosten kämpfen. Wenn eine Kuh täglich trinken muss, lässt sich der Wasserverbrauch nicht ‚steuern‘. Für Betriebe nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bedeutet das künftig 20 Cent pro Kubikmeter. Eine enorme Mehrbelastung. Die Regierung will Einnahmen erzielen und gleichzeitig lenken, das ist ein Zielkonflikt, der sich nicht auflösen lässt. Wir brauchen moderate, nutzungsdifferenzierte Entgelte und eine klare Zweckbindung der Mittel. Wer Verschwendung vermeidet und effizient arbeitet, muss belohnt werden, nicht bestraft. Brandenburg macht es vor: Mit einer Wiedereinleitungsquote von 93 Prozent werden Wasser und Wirtschaft in Einklang gebracht. Die Linkskoalition indessen setzt auf ein Bürokratiemonster mit neuen Pflichten, von Gewässerentwicklungsplänen bis hin zu erweiterten Aufgaben der Wasser- und Bodenverbände.