Angesichts der Beratung des Klimaverträglichkeitsgesetzes des Landes im federführenden Agrarausschusses, erklärt der Agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Diener:
„Nachdem zahlreiche Sachverständige dem Entwurf der Landesregierung zum Landeswassergesetz bereits fehlende Verfassungskonformität bescheinigt haben, soll die Gesetzgebung beim Klimaverträglichkeitsgesetz nun trotz aller Bedenken in gleicher Weise durchgedrückt werden. Entscheidende Fragen hinsichtlich der Finanzierung oder der Ausgestaltung von Klimaschutzmaßnahmen werden im Gesetzentwurf nicht behandelt. Vielmehr soll ein Klimaschutzplan der Landesregierung erarbeitet werden, in dem alles Weitere geregelt wird und der dem Landtag lediglich zur Kenntnis gegeben werden soll. Der Landtag würde damit einer Selbstentmächtigung zustimmen und der Regierung sehr weitreichende Vollmachten erteilen. Das ist nicht nur demokratietheoretisch und verfassungsrechtlich bedenklich, weil die parlamentarische Debatte umgangen wird. Genau so macht man Umweltschutz an den Betroffenen vorbei. Genau so entsteht fehlende Akzeptanz.
Schwerwiegende Eingriffe in das grundgesetzlich geschützte Eigentum, wie ein Entwässerungsverbot von Moorflächen ab 2045, sollen allerdings schon jetzt ohne Kompensation im Gesetz festgeschrieben werden.
Ähnlich wie beim Wassergesetz mangelt es dem Klimaverträglichkeitsgesetz an einer Kostenfolgenabschätzung für Kommunen und der Bereitstellung finanzieller Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen, also der fehlenden Berücksichtigung der Konnexität, sowie an Konkretheit. Den Mangel an gesetzgeberischer Klarheit werden irgendwann Gerichte korrigieren müssen.“

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