Mit Blick auf die flächendeckende Ausbreitung der Vogelgrippe in Deutschland, erklärt der Agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Diener:
„Angesichts des Ausmaßes der Ausbreitung der Vogelgrippe ist ein Aufstallungsgebot zwingend notwendig. Nur so kann der Schutz der Nutztierbestände und damit die wirtschaftliche Existenz der Geflügelhalter gesichert werden. Gleichzeitig gilt es, praxistaugliche Ausnahmen für die Enten- und Gänsehaltung zu ermöglichen. Viele dieser Betriebe verfügen am Ende der Mastperiode nicht über ausreichend Stallkapazitäten, um ihre Tiere aufzustallen.
Es unverständlich, warum Nutztierbestände nicht gegen Vogelgrippe geimpft werden dürfen oder warum Zuständigkeiten auf der unteren Ebene der Landkreise bei den Veterinärämtern liegen. Eine flächendeckende Impfung würde die Gefahr eines Eintrages der Vogelgrippe in Nutztierbestände erheblich verringern und so die Tötung von tausenden Tieren verhindern. Die Verlagerung der Verantwortung für Maßnahmen des Tierseuchenschutzes auf die Landes- bzw. Bundesebene würde die Landkreise von eventuellen Ausgleichs-bzw. Schadensersatzzahlungen befreien und somit ein schnelleres Handeln ermöglichen.“

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