Thomas Diener: 8-Punkte-Plan des Landwirtschaftsministers ist eine Luftnummer

17.09.2024

Anlässlich der Mecklenburger Ernährungs- und Landwirtschaftsausstellung (Mela) verkündete der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt einen 8-Punkte-Plan mit dem Ziel, das Vertrauen der Landwirtinnen und Landwirte wiederzugewinnen. Der Agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Diener, erklärt dazu:

„Das Papier wirkt auf den ersten Blick mächtig gewaltig, ist bei näherem Hinsehen aber oblatendünn. Im Wesentlichen besteht es daraus, dass Maßnahmen, die die SPD mit Vehemenz auf Landes- bzw. Bundesebene durchgesetzt hat, eifrig infrage gestellt werden.

Ich würde mir wünschen, dass sich der Minister darauf konzentriert, im eigenen Wirkungsbereich Entlastungen für die Landwirtschaftsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern durchzusetzen. Unterstützung bei der Blauzungenkrankheit, die Reduzierung des Wolfsbestandes, ein Ausgleich der durch die Novellierung der Landesbauordnung entstehenden Baukostenerhöhungen für Tierhaltungsanlagen, die Anpassung der Landesdüngeverordnung oder die Reduzierung des Wasserentnahmeentgeltes sind nur einige Beispiele, die zu mehr Vertrauen in die Agrarpolitik der Landesregierung führen könnten. An der Stelle ist keiner von Backhaus‘ üblichen Verdächtigen Schuld – nicht Berlin, nicht Brüssel, nicht der Bauernverband und auch nicht die CDU. Verantwortlich ist allein der Landwirtschaftsminister.

Allein die ,Richtlinie zur Verbesserung des Brandschutzes in Tierhaltungsanlagen‘ führt zu Mehrkosten bei der Errichtung entsprechender Gebäude von über 33 %. Für den Umstand, dass das Investitionsvolumen im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) im Gegenzug von 2 auf 2,5 Millionen € angehoben werden soll, kennt die deutsche Sprache viele schöne Begriffe, von denen ,Veräppelung‘ nur einer ist. Denn die Baukostensteigerungen der letzten Jahre liegen deutlich darüber. Hinzu kommen die von der Ampelkoalition verursachten Mehrkosten bei der Errichtung von Stallanlagen, etwa Arbeitserledigungskosten und Kosten für Genehmigungsverfahren.

Der angekündigte Abbau von Bürokratie auf Landes-, Bundes-und EU-Ebene wird durch Gesetzesvorhaben der Landesregierung ad absurdum geführt. So sehen sowohl der Entwurf des Landeswasser- und Küstenschutzgesetzes als auch der Entwurf des Klimaschutzgesetzes zahlreiche Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten, Monitoringprogramme und Nutzungseinschränkungen vor. Handeln und Reden weichen hier deutlich voneinander ab.

Frühzeitig habe auch ich darauf hingewiesen, dass durch das Dauergrünlanderhaltungsgesetz Ackerflächen den Ackerstatus verlieren und somit eine Entwertung bzw. Enteignung der Grundstückseigentümer erfolgt. Schön, dass hier nun die Rolle rückwärts gemacht werden soll. Noch besser wär’s gewesen, den Fehler erst gar nicht zu machen und auf mahnende Worte zu reagieren. Die Bildung einer Arbeitsgruppe zu Biomasseanlagen ist zudem ein reines Feigenblatt. Erkenntnisprobleme gibt es nicht, sondern Umsetzungsprobleme. Die Arbeitsgruppe ist nutzlos und verursacht vermeidbare Kosten.“