Sebastian Ehlers: Wille von Ministerpräsidentin Schwesig zur Auflösung der Klimaschutzstiftung offenbar sehr begrenzt

18.10.2024

Zur heutigen Sitzung des 3. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Klimaschutzstiftung“, erklärt der Obmann der CDU-Fraktion, Sebastian Ehlers:

„Nachdem wir heute zwei weitere Zeuginnen im Untersuchungsausschuss gehört haben, verdeutlicht sich, dass die Auflösung der Klimaschutzstiftung durch die Staatskanzlei systematisch erschwert wurde. Nach beiden Vernehmungen verfestigt sich der Eindruck, dass der Wille von Ministerpräsidentin Schwesig zur Auflösung der Stiftung offenbar sehr begrenzt war und ist. 

Die erste Zeugin, eine Referatsleiterin im Justizministerium, war im Untersuchungszeitraum mit Stiftungsfragen betraut. Sie erklärte, dass sowohl der Stiftungszweck als auch das Einrichten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes rechtlich zulässig waren. Sie stellte auch dar, dass es keinen politischen Einfluss aus der Spitze des Justizministeriums auf ihre Arbeit gab.
Durch ihre Aussage wurde aber deutlich, dass auf Seiten des Innenministeriums im Entstehungszeitraum der Stiftung ‚Hintermänner‘ aufgetreten sein müssen. So habe nicht ihr dauerhafter Gesprächspartner die stiftungsrechtlichen Fragen beantwortet. Vielmehr habe dies jemand ‚im Hintergrund’ übernommen. Wer dort im Hintergrund Regie geführt hat, wird spätestens die Vernehmung von Minister Pegel zeigen. Auch konnte sie Erhellendes zu einem weiteren Problemkreis beitragen: Bis heute verfügt die Stiftung über kein Kuratorium und kann so nach ihrer Satzung keine rechtswirksamen Beschlüsse fassen. Die Stiftungsaufsicht habe aber bereits von Anfang an die Stiftung aufgefordert, das Kuratorium zu besetzen. Weshalb dieser Aufforderung nicht nachgekommen wurde, lag außerhalb dessen, worüber die Zeugin Kenntnis hatte. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass die Stiftungsatzung der Ministerpräsidentin das Recht gibt, ein Kuratorium zu berufen. Insofern kann es nur verwundern, dass die Ministerpräsidentin sich bis heute weigert, hiervon Gebrauch zu machen.

Als zweite Zeugin sagte die Hamburger Rechtsprofessorin Birgit Weitemeyer aus, die in ihrem Rechtsgutachten im Mai 2022 zu dem Ergebnis kam, dass die Stiftung auflösbar gewesen sei. Sie stellte noch einmal die drei Auflösungsgründe dar, die sie in ihrem Gutachten herausarbeitete. Zunächst sei der Stiftungszweck nicht mehr erreichbar gewesen. Eine Stiftung, die nicht mehr mit Kindertagesstätten zusammenarbeiten durfte, habe eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung für regenerative Energien, wie in der Satzungspräambel festgehalten, gar nicht mehr herstellen können. Auch hätten sich die äußeren Umstände nach dem russischen Angriffskrieg derart geändert, dass ein Rückgriff auf die Auflösungsklausel in der Stiftungssatzung möglich gewesen wäre. Besonders aufhorchen ließ aber der dritte Grund, den die Rechtsprofessorin aufführte: So sei durch das Fortführen der Stiftung der Tatbestand der Sittenwidrigkeit erfüllt, sodass ein Auflösen auch unter dem Gesichtspunkt der Gemeinwohlgefährdung in Betracht gekommen wäre. Dieser Punkt fehlte allerdings in ihrem finalen Gutachten. Hierfür gab die Zeugin zwei Gründe an: Dieser Auflösungsgrund sei im Vergleich juristisch eher schwammig gewesen und er habe der Ministerpräsidentin schlichtweg nicht gefallen. Dass ein juristisch sauber herausgearbeiteter Auflösungsgrund gestrichen wurde, ist nicht nachvollziehbar. Es muss angenommen werden, dass es der Ministerpräsidentin fast schon darauf ankam, dem Gutachten ein unliebsames juristisches Argument für eine Auflösung zu nehmen und es somit abzuschwächen.“