Die CDU-Fraktion hat gestern Abend im Landtag einen Antrag zur kritischen Überprüfung des offenen Vollzugs in Mecklenburg-Vorpommern eingebracht. Ziel des Antrags war es, das bestehende System ergebnisoffen zu evaluieren und stärker am Dreiklang aus Sicherheit, Strafe und Resozialisierung auszurichten. Die Linkskoalition aus SPD und DIE LINKE lehnte den Antrag ab. Der Rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sebastian Ehlers, erklärt hierzu:
„Der offene Vollzug ist eine gute Idee, aber eine gute Idee allein macht noch kein gutes System. Die Zahlen der Landesregierung zeigen klar, dass wir hier ein strukturelles Problem haben, das wir nicht länger relativieren dürfen. 163 Rückverlegungen in vier Jahren, also Fälle, in denen Gefangene wegen Regelverstößen oder Sicherheitsproblemen aus dem offenen Vollzug wieder in den geschlossenen Vollzug zurückgebracht werden, sind kein Randphänomen, sondern ein deutliches Warnsignal. Hinzu kommen zehn Fälle, in denen Gefangene schlicht nicht zurückgekehrt sind, einer davon bis heute nicht. Wer das als unproblematisch darstellt, blendet die Realität aus. Besonders alarmierend ist, dass rund 40 Prozent der Rückverlegungen auf Alkohol- oder Drogenkonsum zurückzuführen sind. Wer sich ernsthaft resozialisieren will, muss alte Strukturen und Abhängigkeiten hinter sich lassen, alles andere ist Selbsttäuschung. Ebenso deutlich ist, dass ein baldiges Haftende kein verlässlicher Gradmesser für eine erfolgreiche Resozialisierung ist, wenn mehr als die Hälfte der Rückverlegungen bei Resthaftzeiten unter sechs Monaten erfolgen.
Resozialisierung ist wichtig, aber sie darf nicht losgelöst von klaren Regeln und spürbaren Konsequenzen gedacht werden. Der Strafcharakter einer Haft darf nicht hinter einem falsch verstandenen Gutmenschentum verschwinden. Besonders irritierend ist der lasche Umgang mit Nichtrückkehrern, bei den Absprachen offenbar folgenlos bleiben. Wer Regeln missachtet, muss Konsequenzen spüren, alles andere untergräbt die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates. Unser Antrag will nichts abschaffen, sondern besser machen. Eine ergebnisoffene Evaluierung ist kein Angriff auf den offenen Vollzug, sondern eine Voraussetzung dafür, ihn zukunftsfest zu gestalten. Dass die Koalition sich dieser Überprüfung verweigert, ist politisch bequem, aber sachlich nicht zu erklären. Die Menschen im Land haben ein Recht auf einen funktionierenden Rechtsstaat und auf ein System, das Sicherheit nicht dem Prinzip Hoffnung opfert. Genau darum geht es uns.“

Empfehlen Sie uns!