
Der Rechtsausschuss wurde von Justizministerin Bernhardt (DIE LINKE) heute über verschwundene Ermittlungsakten informiert. Die Akten sind am 12. Juli von der Staatsanwaltschaft an das Landesarchiv übermittelt worden. Da die Akten vom Archiv nicht unmittelbar registriert werden, ist unklar, ob die Akten auf dem Weg von der Staatsanwaltschaft zum Archiv verschwanden oder aus dem Archiv entwendet wurden. Vor einigen Monaten erschienen Auszüge der Akte auf Internetseiten der sogenannten „Antifa“. Die linksextremistische Gruppierung glaubte, wie auch die Fraktion DIE LINKE, in den Akten Hinweise gefunden zu haben, dass die Ermittlungsbehörden hinsichtlich der Ermittlungen zum sogenannten „NSU“ Fehler gemacht hätten. Dieser Verdacht ließ sich bislang nicht erhärten, die vermeintlichen Erkenntnisse von „Antifa“ und DIE LINKE erwiesen sich als Fehlinterpretation. Am 20. Januar 2023 wurde die Justizministerin über die verschwundene Akte informiert. Durch Medienberichte erfuhr die Öffentlichkeit erst in dieser Woche von dem Vorgang. Der Rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sebastian Ehlers; erklärt:
„Mecklenburg-Vorpommern wird zum Land der untergehenden Akten. Erst werden Steuerakten verbrannt, die für den Untersuchungsausschuss zur sogenannten Klimaschutzstiftung relevant gewesen wären. Dann verschwinden Akten mit Bezug zum Untersuchungsausschuss zum sogenannten ‚NSU‘. Zwischendrin verschwindet ein USB-Stick mit Beweismitteln zu einem Fall von schwerstem Kindesmissbrauch. Die Staatsanwaltschaft erklärt, es kämen immer mal wieder Akten weg und die Ministerin versteckt sich wieder einmal hinter Zuständigkeiten. Hier scheint ein systemisches Versagen vorzuliegen und dieses Versagen hat einen Namen: Rot-Rote Koalition.
Im Übrigen ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass Ministerin Bernhardt ihr Wissen um die verschwundene Akte für sich behielt und die Öffentlichkeit über diesen hoch brisanten Vorgang aus der Presse erfahren muss. Zumal die Akten auf der Seite der Antifa mindestens seit Dezember 2022 öffentlich abrufbar sind. So sehr sich die Vorgänge um die verschwundenen Akten gleichen, so sehr ähneln sich auch die Ausreden, warum niemand davon erfahren durfte: Minister Geue sah sich angeblich vom Steuergeheimnis daran gehindert, über die verbrannten Akten zu informieren, bei Ministern Bernhardt sollen es die Ermittlungen wegen des Diebstahls der Akten gewesen sein. Bedenkt man, dass die Akten keine Geheimnisse enthielten, sondern öffentlich sind, klingen die Aussagen von Frau Bernhardt eher nach einer Schutzbehauptung.
Im Übrigen stellt sich die Frage, wie es überhaupt sein kann, dass Akten zum ‚NSU‘ verschwinden und bei der ‚Antifa‘ wiederauftauchen. Die Vermutung liegt nahe, dass der Dieb einen recht konkreten Tipp bekommen hat. Ich gehe davon aus, dass an der Stelle noch Einiges aufzuarbeiten ist.“
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