Sebastian Ehlers: Landesregierung muss mit Klage Wahlrechtsreform vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen

12.07.2023

Die Ampel-Regierung im Bund hat eine Reform des Bundeswahlgesetzes beschlossen, die unter anderem vorsieht, dass zukünftig nicht mehr automatisch derjenige das Direktmandat erhält, der die meisten Stimmen im Wahlkreis gewinnt. Die beschlossene Reform birgt die Gefahr, dass erhebliche Teile Mecklenburg-Vorpommerns künftig nicht mehr im Deutschen Bundestag direkt vertreten sein werden. Die CDU-Fraktion fordert die Landesregierung auf, eine abstrakte Normenkontrolle vom dem Bundesverfassungsgericht vorzubereiten und damit der Landesregierung Bayerns zu folgen. Ähnliche Überlegungen gibt es bei den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und DIE LINKE sowie dem Freistaat Thüringen. Innenminister Pegel hat für die Landesregierung bereits presseöffentlich harsche Kritik an der Wahlrechtsänderung geäußert. Leider war die Linkskoalition aus SPD und DIE LINKE nicht bereit, unserem Antrag zuzustimmen. Hierzu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Sebastian Ehlers:

„SPD, Grüne und FDP haben die Axt an die Grundfesten der Demokratie gelegt. Seit über 70 Jahren gehört es zu den unverrückbaren Grundsätzen, dass derjenige das Direktmandat erhält, der im Wahlkreis die meisten Stimmen gewinnt. Die Ampel-Fraktionen im Bund haben hiermit gebrochen. Künftig bestimmt die Zweitstimme über den Gewinn des Direktmandates. Dies ist völlig systemfremd. Offenkundig wollen die Ampel-Parteien die direkte Repräsentation schwächen und den Umbau des Wahlsystems hin zu einer reinen Parteienwahl vorbereiten. Das ist ein Bärendienst an der Demokratie, der nur zu mehr Politikverdrossenheit führt. Da insbesondere Mecklenburg-Vorpommern von dieser neuen Regelung betroffen wäre und möglicherweise ganze Landesteile nicht mehr im Bundestag vertreten sein könnten, muss die Landesregierung die Wahlrechtsreform stoppen und – wie Bayern – eine abstrakte Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht anstreben.

Es ist bezeichnend, dass SPD-Innenminister Pegel die Reform im Bund ebenfalls ablehnt. Leider ist die SPD in unserem Bundesland erst aufgewacht, nachdem in Berlin das Gesetz verabschiedet wurde. Es könnte damit zusammenhängen, dass der Koalitionspartner der SPD in Schwerin nach dem neuen Wahlrecht nicht mehr im Bundestag vertreten wäre. Die Landesgruppe M-V der SPD im Bund sieht das hingegen offenkundig gar nicht so problematisch wie Minister Pegel. Immerhin haben zwei Abgeordnete dafür gestimmt und der Landesgruppenchef, Frank Junge, hat sich kraftvoll enthalten. Die SPD irrlichtert hier, dabei war das Unheil lange abzusehen. Die Normenkontrollklage wäre jetzt der notwendige Schritt. Wenn die rot-rote Landesregierung diesen Schritt nicht geht, vernachlässigt sie die Interessen der Wählerinnen und Wähler in Mecklenburg-Vorpommern.“