Sebastian Ehlers: Landesregierung muss mit Klage Wahlrechtsreform stoppen

22.03.2023

Die Ampel-Regierung im Bund hat vergangenen Freitag eine Reform des Bundeswahlgesetzes beschlossen, die unter anderem vorsieht, dass zukünftig nicht mehr automatisch derjenige das Direktmandat erhält, der die meisten Stimmen im Wahlkreis gewinnt. Die beschlossene Reform birgt die Gefahr, dass erhebliche Teile Mecklenburg-Vorpommerns künftig nicht mehr im Deutschen Bundestag direkt vertreten sein werden. Die CDU-Fraktion fordert in einem Dringlichkeitsantrag die Landesregierung auf, eine abstrakte Normenkontrolle vom Bundesverfassungsgericht vorzubereiten und damit den Freistaaten Thüringen und Bayern zu folgen. Innenminister Pegel hat für die Landesregierung bereits presseöffentlich harsche Kritik an der Wahlrechtsänderung geäußert. Hierzu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Sebastian Ehlers:

„SPD, Grüne und FDP haben vergangenen Freitag die Axt an die Grundfesten der Demokratie gelegt. Seit über70 Jahren gehört es zu den unverrückbaren Grundsätzen, dass derjenige das Direktmandat erhält, der im Wahlkreis die meisten Stimmen gewinnt. Die Ampel-Fraktionen im Bund haben nun hiermit gebrochen. Künftig bestimmt die Zweitstimme über den Gewinn des Direktmandates. Dies ist völlig systemfremd. Die Schwächung der direkten Repräsentation und der Umbau des Wahlsystems hin zu einer reinen Parteienwahl soll offenkundig vorbereitet werden. Das ist ein Bärendienst an der Demokratie, der am Ende nur zu Politikverdrossenheit führt. Da insbesondere Mecklenburg-Vorpommern von dieser neuen Regelung betroffen wäre und möglicherweise ganze Landesteile nicht mehr im Bundestag vertreten sein könnten, muss die Landesregierung die Wahlrechtsreform stoppen und – wie Bayern und Thüringen – eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht anstreben. Es ist bezeichnend, dass SPD-Innenminister Pegel die Reform im Bund ebenfalls ablehnt. Leider ist die SPD im Land erst aufgewacht, nachdem in Berlin das Gesetz verabschiedet wurde. Es könnte damit zusammenhängen, dass der Koalitionspartner der SPD in Schwerin nach dem neuen Wahlrecht nicht mehr im Bundestag vertreten wäre. Die Landesgruppe M-V der SPD im Bund sieht das hingegen offenkundig gar nicht so problematisch wie Minister Pegel. Immerhin haben zwei Abgeordnete dafür gestimmt und der Landesgruppenchef, Frank Junge, hat sich immerhin kraftvoll enthalten. Die SPD irrlichtert hier, dabei war das Unheil lange abzusehen. Die Staatskanzlei benötigte ihre Aufmerksamkeitsreserven in den letzten Wochen vor allem für andere Themen. Die Normenkontrollklage wäre jetzt der notwendige Schritt.“