Sebastian Ehlers: Landesregierung hat Zeitfenster zur Auflösung der Klimaschutzstiftung bewusst nicht genutzt Von Fahrlässigkeit kann keine Rede mehr sein

20.06.2025

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Klimaschutzstiftung hat heute Justizministerin Jacqueline Bernhardt vernommen, die für die Stiftungsaufsicht im Land zuständig ist. Der Obmann der CDU-Fraktion, Sebastian Ehlers, erklärt dazu:

„Die heutige Befragung hat noch einmal bestätigt, dass sich die Landesregierung selbst die Möglichkeit genommen hat, die umstrittene Klimaschutzstiftung aufzuheben. Auf Antrag der Stiftung wurden in der Satzung alle Bezüge zu Nord Stream 2 gestrichen – sehr wahrscheinlich, um die Stiftung ,sturmsicher‘ zu machen, denn das Gutachten war auch der Stiftung bekannt. Der Büroleiter von Innenminister Pegel hat richtigerweise in einer internen E-Mail die Frage gestellt, ob damit nicht die Auflösungsgründe aus der Satzung gestrichen sind, auf die sich das Weitemeyer-Gutachten bezieht. Es bleibt die Frage, ob diese Bedenken auch gegenüber dem Innenminister und der Ministerpräsidentin geäußert wurden. So oder so gab es nach dem Gutachten ein Zeitfenster, um die Stiftung aufzulösen. Warum es nicht genutzt wurde, werden Frau Schwesig und Herr Pegel im Untersuchungsausschuss beantworten müssen. Grundsätzlich ist nicht von Fahrlässigkeit auszugehen.


Die Motive hierfür sind mindestens so rätselhaft wie die Motive für die Gründung der Stiftung selbst: Minister Pegel lag seinerzeit eine gutachterliche Stellungnahme vor, aus der hervorging, dass der Hafen Sassnitz von Sanktionen nicht betroffen sein würde. Sowohl die Errichtung der Stiftung als auch das Unterlassen ihrer Auflösung ist offenbar Teil einer großen politischen Scharade. Einen vorzeitigen Höhepunkt fand diese Scharade nach heutiger Aussage der Ministerin durch einen ministeriumsinternen Prüfvermerk. Aus diesem sei hervorgegangen, dass allein der russische Angriffskrieg eine Stiftungsauflösung nicht rechtfertige und weitere Prüfschritte notwendig seien. Dieser Vermerk wurde der Ministerin am Tag vor der Landtagssitzung vorgelegt, auf der der Landtag beschloss, dass die Landesregierung auf die Auflösung der Stiftung hinwirken solle. Nach eigener Aussage sprach die Ministerin hierüber mit niemandem. Schon gar nicht leitete sie weitere Prüfschritte in Richtung Auflösung ein. Den vorliegenden Unterlagen zufolge wurde der Sachverhalt zumindest mit dem Chef der Staatskanzlei, Patrick Dahlemann, besprochen. Warum die Mitglieder der Landesregierung, die gleichzeitig Mitglieder des Landtages sind, trotzdem für den gemeinsamen Antrag von CDU, Grünen, FDP, SPD und Linken gestimmt haben, wird noch zu klären sein.

Das sog. Weitemeyer-Gutachten, das die Landesregierung selbst in Auftrag gegeben hatte, war später zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Auflösung möglich ist, wenn der Stiftungszweck nicht mehr umgesetzt werden kann. Der Pipeline-Bau war laut Satzung zwar nur Nebenzweck, faktisch aber der Hauptzweck. Rund 164 Millionen Euro hat die Stiftung für den Pipelinebau. Die Ausgaben für den Klimaschutz waren überschaubar. Dies spielte nach Aussage der Justizministerin bei der Bewertung einer möglichen Auflösung aber keine Rolle. Vielmehr sei es allein darum gegangen, was der Stifter als Stiftungszweck in die Satzung geschrieben habe. Dass beide Zwecke in der Satzung standen und eine Auslegung des wahren Stifterwillens sich förmlich aufdrängte, spielte für die Ministerin keine Rolle.“