
In einer öffentlichen Anhörung hat sich der Rechtsausschuss des Landtages heute mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung über die Einrichtung interner Meldestellen für hinweisgebende Personen im kommunalen Bereich befasst. Unter anderem war der Städte- und Gemeindetag bei der Anhörung zugegen. Er begrüßte das Gesetz in der Sache, kritisierte aber ganz grundsätzlich den Umgang der Landesregierung mit dem Thema „Konnexität“. Hierzu erklärt der Rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sebastian Ehlers:
„Aufgaben- und Finanzverantwortung gehören zusammen. Wenn das Land den Kommunen Aufgaben überträgt, dann muss es auch das entsprechende Geld mitliefern. Der Städte- und Gemeindetag beklagt, dass er in den letzten Monaten vermehrt Gesetzesbegründungen habe lesen müssen, in denen sich die Landesregierung gegen eine Kostenerstattung nach dem Konnexitätsprinzip wendet. Auch der Landkreistag hat in seiner Stellungnahme bemängelt, dass die Anwendung des Konnexitätsprinzips von Landesseite immer häufiger unter allen Umständen vermieden werden soll. Dabei würden teilweise bewusst unverbindliche oder ungenaue Formulierungen in Gesetzesentwürfen verwendet. Wie absurd dies ist, scheint Rot-Rot nicht zu interessieren.
Zwar ist durch das Umsetzen von Bundesrecht durch die EU-Whistleblower-Richtlinie nicht schon das Konnexitätsprinzip verletzt, da es sich um keine unmittelbare Aufgabenübertragung auf die Kommunen handelt. Aber in der Anhörung klangen einige Ideen an, die zu einer derartigen Verletzung führen könnten. Etwa das Streichen des Ausnahmetatbestandes zum Einrichten von Meldestellen für kleine Gemeinden und Beschäftigungsgeber.
Insofern ist es nur verständlich, dass der Städte- und Gemeindetag vom Justizministerium erwartet, dass es die Landesregierung dazu anhält, das Konnexitätsprinzip ernst zu nehmen. Ich begrüße die Bereitschaft des Städte- und Gemeindetages, für eine neue Konnexitätsvereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden zur Verfügung zu stehen mit dem Ziel, den Umgang mit dem Konnexitätsprinzip und damit mit den Finanzen unserer Kommunen zu verändern.“
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