Nach dem Verlust ihres Fraktionsstatus wird der Zusammenschluss der drei verbliebenen FDP-Abgeordneten im Landtag Mecklenburg-Vorpommern nun als „Parlamentarische Gruppe“ anerkannt und erhält damit erweiterte parlamentarische Rechte sowie eine, wenn auch gegenüber dem Fraktionsstatus reduzierte, personelle und finanzielle Ausstattung. Parallel dazu wurde die Zusammensetzung der Ausschüsse, Untersuchungsausschüsse und der Enquete-Kommission an die veränderte Fraktionslandschaft angepasst, wobei die neue FDP-Gruppe ein Grundmandat in der Enquete-Kommission erhält. Damit wird der veränderten Struktur im Landtag formal Rechnung getragen, ohne der Gruppe den vollen Fraktionsstatus zuzusprechen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Sebastian Ehlers, kommentiert den Vorgang wie folgt:
„Die Landesverfassung, das Abgeordnetengesetz und die Geschäftsordnung sehen eine Parlamentarische Gruppe nicht vor. Zu den Rechten von Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten gibt es klare Regeln. Auch fraktionslose Abgeordnete haben Rechte und Pflichten; was ihnen fehlt, ist vor allem die finanzielle Ausstattung. Dass sich Abgeordnete oder ganze Fraktionen abspalten, ist nichts Neues. Als sich die Fraktion BMV in der vergangenen Wahlperiode aufgelöst hat, hat niemand einen Gruppenstatus eingefordert oder mit dem Schicksal der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter argumentiert. Mit dem heutigen Beschluss wird eine neue Konstruktion eingeführt, die in Zukunft einklagbar sein wird - unabhängig davon, ob die Partei als Fraktion gewählt wurde oder sich neu zusammenschließt.
Die CDU-Fraktion sieht hierin die Schaffung einer ,Fraktion light‘, mit einigen abgespeckten Rechten, aber auch zusätzlichen Mitteln. Es ist irritierend, dass die Koalition hier einem möglichen Gerichtsurteil vorgreift. Das geschieht sonst nie. Der Weg, den man hätte gehen können, etwa eine Änderung der Landesverfassung, des Abgeordnetengesetzes oder der Geschäftsordnung, wird bewusst nicht beschritten. Deshalb sagt die CDU klar: Diese Frage muss grundsätzlich geklärt werden. Für parteiinterne Zerwürfnisse haftet nicht der Landtag. Wir lehnen daher den Antrag der drei FDP-Abgeordneten ab. Auch den Antrag zur Ausschussverkleinerung lehnen wir ab, weil er den Gruppenstatus weiter zementiert. Politisch bleiben wir bei unserer Linie gegen die Verkleinerung parlamentarischer Strukturen. Und an die FDP gewandt: Wir hoffen, dass Sie trotz dieser neuen Rolle nicht vor Dankbarkeit gegenüber Rot-Rot erstarren, sondern weiterhin eine kritische Opposition bleiben - etwa bei Themen wie dem Hackerangriff auf die Landespolizei oder dem Tourismusverband.“
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