Sebastian Ehlers: Ein guter Tag für die Rechte des Parlaments und eine schallende Ohrfeige für die rot-rote Landesregierung

25.01.2024

Das Landesverfassungsgericht hat in einem Organstreitverfahren auf Antrag des Abgeordneten Hannes Damm entschieden, dass die Landesregierung die Rechte des Abgeordneten aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LV M-V) verletzt hat. Der Abgeordnete hatte eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Akteurinnen/Akteure, Treffen und Korrespondenzen im Kontext der Klimastiftung“ eingereicht. Die Antwort der Landesregierung war laut Gericht unzureichend und unvollständig. Demnach ist die Landesregierung dazu verpflichtet, Fragen der Abgeordneten umfassend, unverzüglich und vollständig zu beantworten. Dabei müssen alle verfügbaren Informationsquellen genutzt werden, einschließlich des persönlichen, nicht aktenkundigen Wissens der handelnden Personen. Die Beschränkung der Recherche auf elektronische Akten ist unzureichend. Auch die Beantwortung der Frage zur Beteiligung der Landesregierung am Gründungsprozess der Klimastiftung, einschließlich der Satzungserstellung, wurde als unzureichend angesehen. Die Landesregierung hätte die wesentlichen Aspekte dieses Prozesses offenlegen müssen, was sie jedoch versäumt habe.

Hierzu erklärt der Obmann der CDU-Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Klimaschutzstiftung“, Sebastian Ehlers:

„Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für die rot-rote Landesregierung und ein guter Tag für die Rechte des Parlaments. Nachdem bereits mehrere Journalisten erfolgreich auf Herausgabe von Unterlagen geklagt haben, ist der Sieg des Abgeordneten Damm vor dem Verfassungsgericht auch ein Sieg des Landtages gegen die Landesregierung. Das System Schwesig, das auf Tarnen, Täuschen und Tricksen angelegt ist, um möglichst wenig über die Verbindungen der Regierung zur sogenannten Klimaschutzstiftung, zu beteiligten Unternehmen und Russland preisgeben zu müssen, hat einen ordentlichen Dämpfer erhalten.

Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung das Urteil des Verfassungsgerichts beachtet und in einer neuerlichen Antwort endlich die erfragten Informationen zur Verfügung stellt. Mit diesem Urteil hat die Landesregierung die Chance auf einen Neustart in der Zusammenarbeit zwischen Parlament und Regierung. Die Qualität der Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen der Abgeordneten ist seit Beginn der Wahlperiode deutlich zurückgegangen. Das heutige Urteil hat dies eindrucksvoll unterstrichen.“