Sebastian Ehlers: Auch weiterhin hohe Hürden für den Gang zum Verfassungsgericht

12.07.2023

Der Landtag hat in Zweiter Lesung einen Gesetzesentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zur Absenkung des Quorums zur Anstrengung einer „abstrakten Normenkontrolle“ beraten. Mit der „abstrakten Normenkontrolle“ kann das Parlament die Vereinbarkeit von Landesrecht mit der Verfassung vom Verfassungsgericht überprüfen lassen. Die Linkskoalition aus SPD und DIE LINKE lehnte den Gesetzesentwurf ab. In den letzten Jahren haben der Bundestag und die meisten Landesparlamente das Quorum auf ein Viertel der Abgeordneten gesenkt. Nur in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland beträgt das erforderliche Quorum noch ein Drittel.

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Sebastian Ehlers, erklärt:

„Es sprach viel dafür, die Hürde für eine abstrakte Normenkontrolle auch in unserem Bundesland auf ein Viertel der Landtagsabgeordneten zu senken. Es ist der Opposition derzeit effektiv nicht möglich zu überprüfen, ob Gesetze verfassungskonform sind. Die Regierung weiß das natürlich – entsprechend groß ist die Versuchung, Gesetze vorzulegen, deren Verfassungsmäßigkeit zweifelhaft ist, was aber eben nicht überprüft werden kann. Leider setzt Rot-Rot weiterhin darauf, die Opposition bei ihrer Arbeit zu behindern, statt das Demokratiedefizit zu beheben und das Quorum abzusenken. In der morgigen aktuellen Stunde wird der Landtag auf Antrag der Fraktion DIE LINKE über demokratische Solidarität sprechen. Die heutige Beratung des Gesetzesentwurfes hat gezeigt, dass es bei Rot-Rot mit der Solidarität nicht weit her ist. Worte sind eben das eine. Taten das andere.“