In der heutigen Landtagssitzung wurde der Entwurf der Landesregierung eines Dritten Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern beraten. Dazu erklärt der Kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marc Reinhardt:
„Dass auf die Landkreise, Städte und Gemeinden finanziell schwierige Zeiten zukommen, ist seit der Mai-Steuerschätzung bekannt. Und schon mit einer Entschließung des Landtages im April wurde die Landesregierung aufgefordert, auf die Unterfinanzierung der Kindertagesbetreuung auf kommunaler Ebene zu reagieren. Gehandelt hat die Regierung Schwesig erst, nachdem die Kommunen im Herbst einen Kommunalgipfel gefordert haben. Als Ergebnis wurde dem Landtag kurzfristig ein unausgegorener Gesetzentwurf vorgelegt, der außerhalb eines normalen Gesetzgebungsverfahrens innerhalb von drei Tagen beraten werden sollte. Schon das Verfahren ist eine Unverschämtheit, es ist aber typisch für das System Schwesig. Der Dreisprung geht so: Erst über berechtigte Warnungen der Opposition spotten, wenn es fast zu spät ist, ohne jede Einsicht oder gar Reue mit einer schlechten Lösung um die Ecke kommen, und dann Widerspruch als Verrat an der Sache geißeln. Bemerkenswert ist auch, dass die SPD wider besseren Wissens behauptet, die Pläne würden auf einhellige Zustimmung stoßen. Das ist mitnichten der Fall – nicht im Landtag und erst recht nicht in der Kommunalen Familie.
Die vorgesehene ,Glättung‘ bei der Entwicklung der kommunalen Finanzausstattung besteht im Kern lediglich in der Verschiebung von 60 Mio. Euro aus dem Jahr 2025 in die Jahre 2026 und 2027. Das eigentliche Problem der sich unter der rot-roten Landesregierung immer stärker verschlechternder Finanzsituation der kommunalen Ebene wird damit nicht gelöst. Der aktuelle Kommunalfinanzbericht des Landesrechnungshofes hat erst kürzlich für 2023 das erste Jahresdefizit der Kommunen seit 2014 ausgewiesen. Tatsächlich ist es deshalb wesentlich sinnvoller, wenn die Kommunen im Jahr 2025 die ihnen zustehenden Mittel in voller Höhe erhalten, auch um angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage eine hohe Investitionstätigkeit im Jahr 2025 und damit die Baukonjunktur zu unterstützen. Das sehen auch die allermeisten Kommunen so. Im Jahr 2025 kann dann im Zuge der Beratung des Haushaltsentwurfs für 2026/2027 eine aufgabenadäquate Finanzausstattung der kommunalen Ebene sichergestellt werden. All das lässt sich nicht in einem verkürzten Verfahren erreichen, sondern braucht Zeit und ausgiebige Gespräche mit allen Beteiligten.“
Der Bildungspolitische Sprecher Torsten Renz ergänzt: „Die geplante Änderung beim Kindertagesförderungsgesetz, mit der die Kosten der Kindertagesbetreuung zwischen Landkreisen und Gemeinden in Zukunft spitz abgerechnet werden sollen, wird für die Kommunen teilweise erhebliche finanzielle Zusatzbelastungen bedeuten. Denn zu der von der Landesregierung im Gegenzug in Aussicht gestellten Entlastung der Gemeinden bei der Kreisumlage wird es aufgrund der angespannten finanziellen Lage der Landkreise wohl kaum kommen. Daher kommen mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung beispielsweise auf mittelgroße Gemeinden kurzfristige Mehrbelastungen wahrscheinlich von mitunter mehreren hunderttausend Euro zu. So etwas ist mit der CDU-Fraktion nicht zu machen. Daher braucht es dringend die Anhebung des Landesanteils an den Kosten der Kindertagesförderung um 2% auf 57,22 Prozent, wie es die kommunale Ebene und wir schon seit Jahren fordern, um der tatsächlichen Kostenverteilung gerecht zu werden. Solange die Landesregierung hierfür keine ernsthafte Lösung anbietet, ist der Gesetzentwurf für uns nicht zustimmungsfähig.“
Empfehlen Sie uns!