Marc Reinhardt: SPD und DIE LINKE lassen Kommunen im Regen stehen und nehmen Verstoß gegen die Verfassung billigend in Kauf Kostensteigerungen bei übertragenen Aufgaben werden auch nach 13 Jahren nicht ausgeglichen

12.07.2023

In der heutigen Sitzung des Landtags wurde ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern beraten. Bei Zustimmung aller Oppositionsfraktionen wurde der Gesetzentwurf von der rot-roten Regierungsmehrheit abgelehnt. Dazu erklärt der Kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marc Reinhardt:

„In der Debatte haben Vertreter der Linkskoalition aus SPD und DIE LINKE versucht, mit fadenscheinigen Argumenten den völlig nachvollziehbaren Ansatz des Gesetzentwurfes, einen Ausgleich für die vergangenen und zukünftigen Personalkostensteigerungen in das Aufgabenzuordnungsgesetz aufzunehmen, in Zweifel zu ziehen. Die SPD fabulierte sogar von Effizienzsteigerungen auf kommunaler Ebene, die in den letzten Jahren hätten gehoben werden sollen, um Personalkostensteigerungen zu kompensieren. Nur Innenminister Christian Pegel schaffte es, eine noch beeindruckendere Nebelkerze zu werfen: Er verstieg sich zu der Behauptung, der Gesetzentwurf der CDU bedeute für die kommunale Ebene eine Verschlechterung. Dass dies erneut eine recht exklusive Auffassung des Innenministers ist, lässt sich leicht daran erkennen, dass der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion im Wesentlichen auf einem Vorschlag des Landkreistages beruhte. Dieser würde wohl kaum etwas vorschlagen, was eine Verschlechterung für die kommunale Ebene bedeutet.

Es ist leicht zu ahnen, woher der Wind weht, wenn Minister Pegel von ,komplexen Aushandlungs- und Einigungsprozessen‘ spricht, denen man nicht vorgreifen dürfe, und der Vertreter der LINKEN auf einen zukünftigen Kommunalgipfel verweist: Anstatt eine einfache und dauerhafte Regelung im Gesetz zu treffen, möchte Rot-Rot offenbar die den Kommunen laut Landesverfassung zustehenden finanziellen Ausgleichsleistungen in den großen Topf der Kommunalfinanzierung werfen. Angesichts der jüngsten Steuerschätzung, nach der die Kommunen mit signifikanten Einnahmezuwächsen rechnen können, ist zu befürchten, dass SPD und LINKE klebrige Finger bekommen und das Geld zumindest zum Teil in den Landeshaushalt umlenken möchten. Die Ursache ist naheliegend: Das Land verbraucht gerade in rasender Geschwindigkeit die Rücklagen, die in den letzten Jahren unter CDU-Regierungsbeteiligung angespart wurden. Irgendwann ist der Spartopf leer. Und dann sind die Kommunen dran. Rot-Rot ist vor allem eines: Teuer. Für die Bürgerinnen und Bürger. Und für die Kommunen.

Mit dem Aufgabenzuordnungsgesetz war 2010 die Übertragung von Aufgaben des Landes auf die Landkreise, kreisfreien Städte und teilweise auf Gemeinden geregelt worden. Im Gesetz wurde außerdem geregelt, wie der Mehrbelastungsausgleich für die übertragenen Aufgaben erfolgt, den Artikel 72 Absatz 3 der Landesverfassung vorschreibt. Gemäß der Rechtsprechung unseres Landesverfassungsgerichts ist das Land verpflichtet, den vollen Kostenausgleich für übertragene Aufgaben sicherzustellen. Die 2010 im Gesetz verankerten Ausgleichsbeträge wurden allerdings in den letzten 13 Jahren nicht angepasst, obwohl insbesondere die Personalkosten der Kommunen in dieser Zeit deutlich gestiegen sind. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion hatte daher das Ziel, mit einem pragmatischen und unbürokratischen Ansatz die Kostensteigerungen zu kompensieren. Der Gesetzentwurf sah eine Anhebung der Ausgleichsbeträge unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung der Personalkosten in Höhe von 2,5 Prozent vor. Außerdem sollte eine Dynamisierung in das Gesetz aufgenommen werden, mit der die Mehrbelastungsausgleiche auch zukünftig jährlich um 2,5 % erhöht worden wären.“