Marc Reinhardt: SPD und DIE LINKE ignorieren die Verfassung Kostensteigerungen bei übertragenen Aufgaben werden auch nach 13 Jahren nicht ausgeglichen

20.09.2023

In der heutigen Sitzung des Landtages wurde in zweiter Lesung der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern beraten. Obwohl die Opposition einhellig die Notwendigkeit des Gesetzentwurfes unterstrich, der auf einem Formulierungsvorschlag des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern beruht, wurde der Gesetzentwurf von der rot-roten Regierungsmehrheit abgelehnt. Dazu erklärt der Kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marc Reinhardt:

„Auch in der zweiten Lesung haben Vertreter der Linkskoalition aus SPD und DIE LINKE versucht, mit fadenscheinigen Argumenten den Ansatz des Gesetzentwurfes in Zweifel zu ziehen. Es geht um einen Ausgleich für die vergangenen und zukünftigen Personalkostensteigerungen, die den Landkreisen durch das Aufgabenzuordnungsgesetz entstehen. Rot-Rot klammert sich an eine Begründung im Gesetzentwurf von 2010, wonach es keine Überprüfung der Kostenerstattung geben solle, weil bei den übertragenen Aufgaben erhebliche Effizienzsteigerungen zu erwarten seien. Wegen des damaligen ,Deals‘ mit den Kommunen sei eine Anpassung der Kostenerstattung an gestiegene Personalkosten nicht geboten. Dass gerade im Bereich der Jugendhilfe die damals erhofften Einsparungen nicht eingetreten sind, sondern es in den Jahren nach 2010 im Gegenteil zu einem massiven Personalaufwuchs gekommen ist, war SPD und DIE LINKE heute kein einziges Wort wert.

Statt einer einfachen und dauerhaften Regelung im Gesetz, möchte Rot-Rot offenbar die finanziellen Ausgleichsleistungen in den großen Topf der Kommunalfinanzierung werfen, um so die Masse bei anstehenden Verhandlungen zu erhöhen. Nach den jüngsten Steuerschätzungen können die Kommunen mit Einnahmezuwächsen rechnen. Es steht zu befürchten, dass SPD und Linke sich daran schadlos halten und die kommunalen Finanzzuweisungen so weit wie möglich runterhandeln wollen. Die Ursache ist hausgemacht und daher naheliegend: Die rot-rote Landesregierung verbraucht gerade in rasender Geschwindigkeit die Rücklagen, die in den letzten Jahren unter CDU-Regierungsbeteiligung angespart wurden. Irgendwann ist der Sparstrumpf leer. Und dann sind die Kommunen dran. Rot-Rot ist vor allem eines: Sehr teuer. Für die Bürgerinnen und Bürger. Und für die Kommunen.

Die Opposition wies heute mehrfach darauf hin, dass es unerheblich ist, worauf man sich im Jahr 2010 geeinigt hatte und welche Überlegungen damals dazu führten, von einer regelmäßigen Überprüfung des Kostenanstiegs abzusehen. Denn die Landesverfassung verlangt einen vollen Kostenausgleich für übertragene Aufgaben und lässt dabei keinen Gestaltungsspielraum zu, wenn die tatsächlichen Kosten gestiegen sind. Innenminister Pegel wollte dem Landtag heute sogar erneut weismachen, die ebenfalls im Aufgabenzuordnungsgesetz verankerte Kostenerstattung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ständen dem Gesetzentwurf entgegen – als ob es bei den Leistungen der Kommunen für diese Jugendlichen in den letzten Jahren keine Kostensteigerungen gegeben hätte. Die rot-rote Regierungsmehrheit blieb sich heute treu und lehnte den Gesetzentwurf ab.“