
In der kommenden Sitzung wird der Landtag über die im Finanzausschuss von SPD und DIE LINKE gegen die Stimme aller Oppositionsfraktionen verabschiedete Beschlussempfehlung zum Sonderbericht des Landesrechnungshofs zum Corona-Sondervermögen ,MV-Schutzfonds‘ beraten. Dazu erklärt der Finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marc Reinhardt:
„SPD und DIE LINKE gehen in ihrem Antrag auf die Feststellungen und Bewertungen des Landesrechnungshofs mit keinem einzigen Wort ein. Der Schutzfonds wird demnach auch nicht abgewickelt, sondern es wird lediglich ein Zeitplan für die Abwicklung des ,MV-Schutzfonds‘ in Aussicht gestellt. Während die Pandemie ihren endemischen Zustand inzwischen erreicht hat, mag die Landesregierung einfach nicht vom süßen Gift des Schuldenmachens lassen und begründet dies mit Corona. Die Landesfinanzen leiden eindeutig unter ,Long COVID‘.
CDU, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP werden im Landtag einen umfangreichen Änderungsantrag einbringen, der die Bewertungen und Feststellungen des Landesrechnungshofs vollumfänglich aufgreift. Gefordert werden darin die Abwicklung des MV-Schutzfonds und seine Integration in den regulären Haushalt, der Verzicht auf die Nutzung der bisher nicht ausgegebenen Kreditmittel sowie konkrete Änderungen der Landeshaushaltsordnung, damit künftig die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse strikt in verfassungsgemäßer Weise ausgelegt und genutzt wird.
Gestützt auf Literatur und höchstrichterliche Rechtsprechung zur Schuldenbremse lautet die Kernaussage des Sonderberichts des Landesrechnungshofs zum Corona-Sondervermögen ,MV-Schutzfonds‘, dass Maßnahmen und Programme bestimmte Kriterien erfüllen müssen, damit sie über die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse mit neuen Schulden finanziert werden dürfen: Sie müssen nämlich direkt zur Beseitigung der Naturkatastrophe beziehungsweise zur Überwindung der außergewöhnlichen Notsituation und ihrer Folgen beitragen. Insbesondere muss zwingend ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Notsituation und den kreditfinanzierten Maßnahmen bestehen. Außerdem muss es sich um zusätzliche Maßnahmen handeln, das heißt, sie dürfen nicht schon vor der Notsituation erforderlich oder gar schon geplant gewesen sein.
Der Landesrechnungshof kommt in seinem Bericht nach gründlicher Bewertung zu dem Ergebnis, dass ein großer Teil der Maßnahmen und Programme des Sondervermögens ,MV-Schutzfonds‘ diese Kriterien schlicht nicht erfüllt. Dies gilt unter anderem für das Sondervermögen ,Förderung von Investitionen an den Universitätsmedizinen‘ des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das Schulbauprogramm des MV-Schutzfonds sowie die aus dem MV-Schutzfonds finanzierten Digitalisierungsmaßnahmen. Beim Digitalisierungspaket beispielsweise erfüllen nur 0,5 Prozent aller geprüfter Maßnahmen die Kriterien für eine Kreditfinanzierung. Es geht übrigens ausdrücklich nicht darum, dass zusätzliche Investitionen an den Universitätsmedizinen, ein Schulbauprogramm des Landes und erhebliche Mittel für Digitalisierungsmaßnahmen nicht erforderlich wären. Sondern es geht um die verfassungsgemäße Anwendung der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse. Ein Unterschied, den SPD und Linkspartei entweder nicht begreifen oder zumindest nicht eingestehen möchten.
Wir als CDU-Fraktion dagegen sind bereit, auch eigene Fehler bei der Ausgestaltung des MV-Schutzfonds, die vor dem Hintergrund der dramatischen Prognosen zu Wirtschaftseinbrüchen und Steuerausfällen im Jahr 2020 gemacht wurden, festzustellen und zu korrigieren. Daher die Forderung, Maßnahmen, die nach wie vor sinnvoll und notwendig sind, ab dem Haushalt 2024/2025 im regulären Haushalt abzubilden und ohne Kredite zu finanzieren.“
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