Marc Reinhardt: Mecklenburg-Vorpommern braucht eine Fristverlängerung bei Grundsteuer nach bayerischem Vorbild

01.02.2023

Der Freistaat Bayern hat als erstes Bundesland die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung um weitere drei Monate verlängert. Hierzu äußert der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marc Reinhardt:

„Anfang Januar hatte Mecklenburg-Vorpommern die schlechteste Rücklaufquote bei der Grundsteuererklärung im Bundesvergleich. Auch aktuell fehlt noch knapp ein Viertel aller Erklärungen.

Vor allem ältere Menschen, deren Haushalte über kein Internet verfügen, warten auf Termine in den Beratungsstellen. Ein weiteres Problem ist die extrem hohe Arbeitsbelastung der Steuerberater, die noch auf den Nachwirkungen der Corona-Pandemie im letzten Jahr beruht. Das alles zeigt: Mecklenburg-Vorpommern muss dem bayerischen Vorbild folgen. Verweigert Finanzminister Dr. Geue eine Fristverlängerung bei der Grundsteuererklärung, drohen vielen Grundstückseigentümern in Mecklenburg-Vorpommern bald Versäumniszuschläge.

Nicht zuletzt schafft auch das Land selbst es nicht, für alle seine Liegenschaften die Grundsteuererklärungen fristgerecht abzugeben. Die dafür genannten Gründe sind zwar nachvollziehbar, ähnliche Schwierigkeiten treten aber auch bei privaten Grundstücken auf.  Schon aus diesem Grund ist eine Verlängerung angebracht, anstatt viele Grundstückseigentümer zu Verlängerungsanträgen zu zwingen.“