Marc Reinhardt: Finanzminister Geue sollte den Gründen für fehlende Grundsteuererklärungen nachgehen genereller Vorläufigkeitsvermerk bei den Grundsteuermessbescheiden entlastet Steuerpflichtige und Finanzämter

04.05.2023

In seiner heutigen Presseinformation hat das Finanzministerium verkündet, dass Steuerpflichtige, die noch keine Erklärung zur Grundsteuer eingereicht haben, in den nächsten Tagen Post vom zuständigen Finanzamt erhalten werden. In dem Musterschreiben wird darauf hingewiesen, dass die Folgen bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung ein Verspätungszuschlag von bis zu 25.000 Euro oder die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen sein können. Dazu erklärt der Finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marc Reinhardt:

„Wenn selbst der Bund eine Fristverlängerung für seine Immobilien beantragt und in Mecklenburg-Vorpommern aktuell noch rund 14 Prozent der Erklärungen zur Grundsteuer fehlen, sollte Finanzminister Geue nach den Gründen für die fehlenden Erklärungen forschen, statt Drohschreiben zu versenden.

In einem Rechtsstaat müssen am Ende alle Grundstückbesitzer eine Erklärung zur Grundsteuer abgeben. Aber bei der Grundsteuerreform hat es an so vielen Stellen gehakt, dass man sich als Finanzminister selbstkritisch fragen sollte, ob der Grund für die fehlenden Steuererklärungen wirklich beim Steuerpflichtigen zu suchen ist. Der Verzicht auf Drohungen mit gigantischem Verspätungszuschlag wäre jedenfalls nach meiner Ansicht geboten gewesen. Zumal im Musterschreiben die Abgabe der Erklärung bis zum 9. Juni gefordert wird, zugleich aber darauf verwiesen wird, dass die Höhe des Verspätungszuschlags sich nach der Dauer der Fristüberschreitung richtet. Als Steuerpflichtiger weiß man also nun nicht, ob man bis 9. Juni Zeit hat oder schon mit Ablauf der Frist am 31. Januar Verspätungszuschläge anfallen. Eine klare Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern stelle ich mir anders vor.

Abgesehen von den ausstehenden Grundsteuererklärungen sind bei der Grundsteuerreform nach wie vor viele Fragen offen. Die von den Finanzämtern derzeit verschickten Grundsteuermessbescheide werfen verschiedene Fragen zur Rechtmäßigkeit des Bewertungsmodells auf. Auch ein Rechtsgutachten hat kürzlich die Zweifel an der Verfassungsgemäßheit des Grundsteuergesetzes des Bundes erheblich verstärkt.
Die CDU-Fraktion wird daher mit einem Antrag für die kommende Landtagssitzung fordern, alle Grundsteuermessbescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen. Auf diese Weise würden alle Steuerpflichtigen von dem Zwang enthoben, innerhalb eines Monats vorsorglich gegen die Grundsteuermessbescheide Widerspruch einlegen zu müssen. Auch die Finanzämter würden auf diese Weise von unnötigem Aufwand entlastet. Am Ende wird sicherlich das Bundesverfassungsgericht klären, ob das Grundsteuermodell des Bundes verfassungsgemäß ist.“