Marc Reinhardt: Es bleibt vorerst dabei Menschen, die für uns ihr Leben aufs Spiel setzen, bekommen viel Lob, aber wenig Geld

23.03.2023

Seit Januar 2021 spricht das Innenministerium mit dem Landesfeuerwehrverband über die Anpassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung. Zur Anerkennung der ehrenamtlichen Leistungen der Feuerwehrleute und zum Ersatz des tatsächlich durch die Tätigkeit entstehenden Aufwands ist eine Anpassung der Aufwands- und Verdienstausfallentschädigungen dringend erforderlich. Die CDU-Fraktion hat hierzu heute Vorschläge vorgelegt. SPD und DIE LINKE haben den Vorschlag abgelehnt. Der Sprecher für Brand- und Katastrophenschutz der CDU-Fraktion, Marc Reinhardt, erklärt hierzu: „Es bleibt dabei: Die Landesregierung findet viele lobende Worte für Feuerwehrleute. Wenig überraschend: Lob ist gratis. Wenn es aber ums Geld geht, wird die Landesregierung einsilbig. Seit 2014 ist die Feuerwehrentschädigungsverordnung in Kraft, seither wurden die Sätze nicht angepasst. Nach über neun Jahren mit mal mehr und mal weniger Inflation wäre es absolut angemessen, die Sätze anzuheben. Es wäre auch ein Zeichen der Wertschätzung. Leider war die Landesregierung heute nicht bereit, hierzu eine verbindliche Aussage zu treffen, geschweige denn dem CDU-Antrag zuzustimmen. Auf die Argumente für die Ablehnung kann ich an dieser Stelle leider nicht weiter eingehen – es gab nämlich keine. Angeblich hat Minister Pegel vor, die Verordnung bis zum Sommer anzupassen. Tut er es nicht, kommt unser Antrag erneut.“