Marc Reinhardt: Dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie schon lange Forderung der CDU

13.07.2023

In der heutigen Sitzung des Landtags wurde ein Antrag der Fraktionen von SPD und DIE LINKE beraten, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden soll, sich auf Bundesebene weiter für die Verstetigung der Mehrwertsteuerabsenkung einzusetzen. Dazu erklärt der Finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marc Reinhardt:

„Die Kernforderung des Antrages, den seit 1. Juli 2020 geltenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen über den 31.12.2023 dauerhaft zu entfristen, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits Ende Februar mit einem Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Am 21. Juni haben SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP den Gesetzentwurf im Finanzausschuss des Bundestages abgelehnt. Die Begründung lautete, man könne ab 2024 nicht auf die Mehreinnahmen durch das Auslaufen des Mehrwertsteuersatzes in Höhe von 3,3 Mrd. Euro verzichten.

Die rot-rote Landesregierung und insbesondere die SPD Mecklenburg-Vorpommern, an der Spitze Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, hatten seit Ende Februar Zeit, auf ihre Mitglieder in der Bundesregierung, angefangen bei Bundeskanzler Olaf Scholz, und auf die SPD-Bundestagsfraktion einzuwirken, um eine dauerhafte Entfristung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie zu erreichen.

Sie haben es nicht getan, oder wenn sie es getan haben, waren sie erfolglos. Nach den Äußerungen der Ampel-Fraktionen in der Bundestagsdebatte und im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages wie auch angesichts des von Finanzminister Lindner vorgelegten Bundeshaushalts für 2024 ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich an der Ablehnung der Entfristung bei SPD, Grünen und FDP auf Bundesebene in absehbarer Zeit etwas ändern wird.

Bedingt durch die Folgen der Corona-Pandemie, Kaufkraftverluste in der Bevölkerung durch die hohe Inflation sowie die gestiegenen Preise auch in der Gastronomie hat die Branche noch längst nicht wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Ein Auslaufen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes zum Jahresende würde eine zusätzliche Belastung bedeuten. Zugleich wäre eine grundsätzliche Wettbewerbsbenachteiligung innerhalb Europas die Folge, da 23 der 27 EU-Mitgliedstaaten ihrer Gastronomie einen ermäßigten Steuersatz gewähren. Insofern besteht die Gefahr, dass mit dem Auslaufen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes die Preise in Deutschland weiter steigen und in der Folge mehr Verbraucher ihren Urlaub in anderen Ländern verbringen.
Die CDU hat sich daher bereits seit langem für einen dauerhaften ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie eingesetzt. SPD, Grüne und FDP auf Bundesebene stehen dem im Weg. Frau Schwesig und die SPD Mecklenburg-Vorpommern haben daran bisher nichts geändert und dürften auch weiter hilflos am Wegesrand stehen.“