Anfang Januar übersandte die Landesregierung dem Landtag einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung. In der Landtagssitzung begründete die Linkskoalition die Änderung unter anderem mit Notwendigkeiten von Videokonferenzen in Kommunalvertretungen. Während der Ausschussbefassung stieß der Landtag auf deutliche Vergünstigungen bei den Pensionsregeln. Der Kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marc Reinhardt, erklärt hierzu:
„Die Attraktivität kommunaler Ämter muss erhalten bleiben. Von der Linkskoalition erwarte ich dabei aber mehr Fingerspitzengefühl. Dass Alterspensionen bereits mit 40 ausgezahlt werden sollen, ist übertrieben und alles andere als ein Leistungsanreiz. Solche Regelungen gibt es aus gutem Grund weder für Minister noch für Landtagsabgeordnete. Unsere während der Ausschussbefassung im März vorgetragenen Befürchtungen, dass hier Einzelinteressen von SPD-Funktionären bedient werden sollen, konnten nicht entkräftet werden. Ich halte nichts von Schwesigs Sofortente á la Glücksspirale.
Die Änderung der Kommunalverfassung ist an der Stelle schlicht entbehrlich. Die Behauptung, es werde eh niemand von der Sofortrente profitieren, das Szenario sei nicht sehr realistisch, ist übrigens ungefähr das schlechteste Argument dafür, das Gesetz an der Stelle zu ändern; wenn es eh niemanden gibt, der von dem neuen Gesetz profitiert, dann kann man’s auch gleich lassen. So bleibt der Eindruck, dass hier ein maßgeschneiderter Versorgungsparagraph geschaffen werden soll. Wir haben heute einen Änderungsantrag zu diesem Gesetz eingereicht. Damit wollen wir alte Regelungen in der Kommunalverfassung erhalten. Von der Landesregierung fordere ich zur Zweiten Lesung des Gesetzes eine ehrlichere Debatte als während der Einbringung im Januar.“
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