Katy Hoffmeister: Wer Demokratie schützen will, darf sie nicht verbarrikadieren

06.05.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat heute einen Entwurf für ein Landesdemokratiefördergesetz in den Landtag eingebracht. Zielrichtung des Gesetzes ist die gesetzliche Verankerung und dauerhafte Finanzierung bestehender Strukturen der Demokratieförderung. Das Gesetz muss auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen auf Bundesebene gelesen werden, in deren Rahmen Bundesfamilienministerin Karin Prien eine Neuaufstellung der Demokratieförderung und insbesondere des Bundesprogramms ,Demokratie leben!‘ angekündigt hat. Das Programm war seinerzeit unter Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig aufgelegt worden. Die kulturpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Katy Hoffmeister, erklärt dazu:

„Demokratieförderung ist ein wichtiges und richtiges Ziel. Entscheidend ist aber die Frage, mit welchem Verständnis und mit welchen Mitteln Demokratie tatsächlich gestärkt wird. Demokratie entsteht nicht durch staatliche Erziehung oder durch politische Dogmen, sondern durch Bildung, Befähigung und die Fähigkeit, unterschiedliche Meinungen auszuhalten. Menschen müssen in die Lage versetzt werden, sich selbst ein Urteil zu bilden und am demokratischen Diskurs teilzunehmen. Genau darin liegt die eigentliche Stärke einer freiheitlichen Demokratie. Der vorgelegte Gesetzentwurf verfolgt aus unserer Sicht jedoch einen bevorzug aktivistischen Ansatz, der stärker auf Mobilisierung und Haltung setzt als auf politische Bildung. Der Staat darf aber nicht anfangen, bestimmte Haltungen dauerhaft zu finanzieren und zugleich festzulegen, was als Demokratieförderung zu gelten hat. Wer staatliche Neutralität aufgibt, schwächt am Ende das Vertrauen in demokratische Institutionen.

Kritisch sehen wir zudem, dass im Gesetzentwurf kein klares Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung als Fördervoraussetzung verankert wird. Ebenso problematisch ist die vorgesehene institutionelle Förderung über langfristige Verträge weit über Legislaturperioden hinaus. Damit würden bestehende Strukturen dauerhaft staatlich abgesichert, ohne dass ein konkreter Erfolgsnachweis erforderlich wäre. Demokratie lebt aber vom offenen Diskurs und vom Vertrauen in bestehende demokratische Verfahren, nicht von ihrer Abschottung. Der Gesetzentwurf wirkt deshalb eher wie ein Misstrauensvotum gegenüber den demokratischen Institutionen unseres Landes. Wer Demokratie schützen will, darf sie nicht verbarrikadieren. Unsere Fraktion bekennt sich ausdrücklich zur Demokratieförderung, aber sie braucht ein ehrliches Fundament und keine ideologische Verengung.“