
Zur Bestätigung des Krankenhaustransparenzgesetzes im Vermittlungsausschuss erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Katy Hoffmeister:
„Besonders fragwürdig am gestrigen Ergebnis ist das angekündigte Finanzierungsmodell des Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro, der je zur Hälfte mit Mitteln des Bundes und der Länder ausgestattet werden soll. Die Bundesmittel sollen sämtlich aus dem Gesundheitsfonds entnommen und damit den Gesetzlichen Krankenkassen entzogen werden. Es handelt sich also letztlich um Gelder der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, die in den nächsten Jahren fehlen werden. Angesichts der ohnehin schon bestehenden finanziellen Defizite bei den Gesetzlichen Krankenkassen wird sich die Situation also zusätzlich verschärfen. Die Folge sind weiter steigende Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Dass zusätzliche Mittel für die Umsetzung der Krankenhausreform benötigt werden, steht außer Frage. Dass Lauterbach offensichtlich versucht hat, eine Zustimmung zum Krankenhaustransparenzgesetz bei den SPD-Ländern auf Kosten der Beitragszahler zu erkaufen, ist ziemlich unverfroren. Ohnehin bleibt sein Vorgehen grundsätzlich zu hinterfragen. Es wird immer deutlicher, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit dem Krankenhaustransparenzgesetz zwingend Tatsachen nach seinen Vorstellungen schaffen möchte. Warum es erst ein Online-Transparenzverzeichnis mit erheblichem Bürokratieaufwand und dann die eigentliche Krankenhausreform braucht, ist aus objektiver Sicht wenig nachvollziehbar. Stattdessen sollte der Bundesgesundheitsminister eine auskömmliche Refinanzierung der Kostensteigerungen in den Krankenhäusern über den Landesbasisfallwert nicht nur immer wieder ankündigen, sondern auch endlich umsetzen. Ansonsten werden viele Krankenhausstandorte, darunter auch in Mecklenburg-Vorpommern, die eigentliche Krankenhausreform gar nicht erst erleben.
Unklar bleibt auch die Position der Landesregierung. Es muss angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Vermittlungsausschuss davon ausgegangen werden, dass auch Ministerpräsidentin Schwesig für das Krankenhaustransparenzgesetz gestimmt hat. Stimmt dies, so bleibt zu hoffen, dass das Land damit seinen Einfluss auf die Krankenhausreform und die Planungshoheit über die Krankenhausstruktur in Mecklenburg-Vorpommern nicht ‚verkauft‘ hat. Schließlich braucht es keine Krankenhausreform nach dem Ansinnen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, sondern eine, die den Besonderheiten der Länder Rechnung trägt. Gerade mit Blick auf Mecklenburg-Vorpommern als Flächenland ist dies von grundlegender Bedeutung. Darüber hinaus muss das Land auch endlich seiner Verpflichtung einer angemessenen Investitionskostenförderung der Krankenhäuser nachkommen. Die finanzielle Ausgestaltung des Transformationsfonds offenbart, dass es hier erheblichen Nachholbedarf gibt, für den nun die Beitragszahler einstehen sollen.“
Zur Bestätigung des Krankenhaustransparenzgesetzes im Vermittlungsausschuss erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Katy Hoffmeister:
„Besonders fragwürdig am gestrigen Ergebnis ist das angekündigte Finanzierungsmodell des Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro, der je zur Hälfte mit Mitteln des Bundes und der Länder ausgestattet werden soll. Die Bundesmittel sollen sämtlich aus dem Gesundheitsfonds entnommen und damit den Gesetzlichen Krankenkassen entzogen werden. Es handelt sich also letztlich um Gelder der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, die in den nächsten Jahren fehlen werden. Angesichts der ohnehin schon bestehenden finanziellen Defizite bei den Gesetzlichen Krankenkassen wird sich die Situation also zusätzlich verschärfen. Die Folge sind weiter steigende Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Dass zusätzliche Mittel für die Umsetzung der Krankenhausreform benötigt werden, steht außer Frage. Dass Lauterbach offensichtlich versucht hat, eine Zustimmung zum Krankenhaustransparenzgesetz bei den SPD-Ländern auf Kosten der Beitragszahler zu erkaufen, ist ziemlich unverfroren. Ohnehin bleibt sein Vorgehen grundsätzlich zu hinterfragen. Es wird immer deutlicher, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit dem Krankenhaustransparenzgesetz zwingend Tatsachen nach seinen Vorstellungen schaffen möchte. Warum es erst ein Online-Transparenzverzeichnis mit erheblichem Bürokratieaufwand und dann die eigentliche Krankenhausreform braucht, ist aus objektiver Sicht wenig nachvollziehbar. Stattdessen sollte der Bundesgesundheitsminister eine auskömmliche Refinanzierung der Kostensteigerungen in den Krankenhäusern über den Landesbasisfallwert nicht nur immer wieder ankündigen, sondern auch endlich umsetzen. Ansonsten werden viele Krankenhausstandorte, darunter auch in Mecklenburg-Vorpommern, die eigentliche Krankenhausreform gar nicht erst erleben.
Unklar bleibt auch die Position der Landesregierung. Es muss angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Vermittlungsausschuss davon ausgegangen werden, dass auch Ministerpräsidentin Schwesig für das Krankenhaustransparenzgesetz gestimmt hat. Stimmt dies, so bleibt zu hoffen, dass das Land damit seinen Einfluss auf die Krankenhausreform und die Planungshoheit über die Krankenhausstruktur in Mecklenburg-Vorpommern nicht ‚verkauft‘ hat. Schließlich braucht es keine Krankenhausreform nach dem Ansinnen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, sondern eine, die den Besonderheiten der Länder Rechnung trägt. Gerade mit Blick auf Mecklenburg-Vorpommern als Flächenland ist dies von grundlegender Bedeutung. Darüber hinaus muss das Land auch endlich seiner Verpflichtung einer angemessenen Investitionskostenförderung der Krankenhäuser nachkommen. Die finanzielle Ausgestaltung des Transformationsfonds offenbart, dass es hier erheblichen Nachholbedarf gibt, für den nun die Beitragszahler einstehen sollen.“
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