Katy Hoffmeister: Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes muss Bedingungen des ländlichen Raumes berücksichtigen Auch landesseitige Maßnahmen notwendig

26.09.2024

Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde heute über die Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes beraten. Dieser wurde von der Linkskoalition abgelehnt. Dazu erklärt die Gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Katy Hoffmeister:

„Die gegenwärtigen Pläne von Bundesgesundheitsminister Lauterbach gehen komplett an der Versorgungsrealität im ländlichen Raum vorbei. Die in Aussicht stehende Bemessung der Leitstellen anhand der Einwohnerzahl und ohne Berücksichtigung weiterer Faktoren benachteiligt den ländlichen Raum. Wie mit ein bis zwei Leitstellen ohne Kenntnis der regionalen Gegebenheiten die Fläche Mecklenburg-Vorpommerns abgedeckt werden soll, ist völlig unklar. Ebenso fragwürdig ist, wie angesichts der ohnehin schon angespannten personellen Situation bei den Hausärzten zusätzliche Kapazitäten in den geplanten Integrierten Notfallzentren geschaffen werden sollen. Ähnlich stellt sich die Situation bei den notdienstversorgenden Apotheken dar. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass mit der beabsichtigen Überführung des Rettungsdienstes in das SGB V bundeseinheitliche Mindestvorgaben gemacht und damit die Planungskompetenz der Länder ausgehebelt werden.

Darüber hinaus sehen wir auch für die Landesebene Handlungsbedarfe. Es braucht eine deutliche Anhebung der Krankenhausinvestitionsförderung, um notwendige bauliche Umstrukturierungsmaßnahmen der Notaufnahmen durchführen zu können. Erforderlich ist auch die Einführung und Refinanzierung einer bundes- bzw. landesweiten Ersthelfer-App. Wicht ist auch eine höhere Laienreanimationsquote. An der Stelle ist die Landesregierung momentan besonders untätig. Erfahrungen aus europäischen Nachbarländern zeigen deutlich, dass damit die Überlebensrate, z.B. bei Herz-Kreislauf-Stillständen, deutlich erhöht werden kann. Gerade in Flächenländern ist dies von entscheidender Bedeutung. Obwohl die Linkskoalition große Sympathie für weite Teile unseres Antrages zu hegen vorgab, lehnte sie den Antrag ab. Wesentliches Argument: Man sei bereits dran. Umso besser, die Linkskoalition wird sich dann zeitnah an den Ergebnissen messen lassen müssen. Die erste Gelegenheit bietet sich am Freitag im Bundesrat, wenn über den Gesetzentwurf der Bundesregierung abgestimmt wird. Wir werden dann sehen, was für die Landesregierung wichtiger ist, wenn es zum Schwur kommt: Das Land. Oder die SPD.“