
Wissenschaftsministerin Martin hat heute bekannt gegeben, dass die Kulturförderrichtlinien des Landes dahingehend angepasst werden, dass Vorhabenträger künftig ein klares Bekenntnis ablegen müssen, mit staatlichen Mitteln keine antisemitischen bzw. judenfeindlichen Werke zu finanzieren. Infolge zahlreicher antisemitischer Demonstrationen auf deutschen Straßen sowie entsprechender Vorfälle im Rahmen der documenta und der Berlinale hatte die Diskussion um eine ,Antisemitismusklausel‘ zuletzt deutlich an Schwung gewonnen. Die CDU-Fraktion hatte vor rund zwei Wochen dem Landtag einen entsprechenden Antrag präsentiert, der im Rahmen der laufenden Debatte noch beraten wird. Hierzu erklärt die kulturpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Katy Hoffmeister:
„Im Vorwege hatte die Ministerin sinngemäß noch erklären lassen, dass für sie kein Handlungsdruck besteht. Umso erfreulicher ist es, dass der Kampf gegen den Antisemitismus im Kulturministerium jetzt doch ernster genommen wird, als dies zunächst den Anschein hatte. Spätestens nach den Vorfällen bei der documenta und der Berlinale muss jedem klar sein, dass die Zeit des ,Beide Augen zudrückens‘ beim Kulturbetrieb endlich vorbei sein muss: Antisemitismus, Judenfeindlichkeit oder das Infragestellen des Existenzrechts des Staates Israel sind nicht länger zu dulden.
Mit großem Interesse habe ich zudem gelesen, dass eine neue Formulierung in der Präambel der Kulturförderrichtlinie geplant ist, die verdeutlichen soll, dass Landesmittel nur für eben solche Projekte ausgereicht werden, bei denen klar ist, dass sich die zu Fördernden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlen. Manuela Schwesig hat die sogenannte Extremismusklausel auf Bundesebene seinerzeit abgeschafft. Wenn ich Frau Martin richtig verstehe, dann scheint sie etwas ähnliches in Mecklenburg-Vorpommern jetzt einführen zu wollen. Recht so!“
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