Der Sozialausschuss hat abschließend über die Novellierung beraten. Dazu erklärt die Gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Katy Hoffmeister:
„Die Ministerin hatte das neue Krankenhausgesetz als ‚Riesen-Befreiungsschlag für Bürokratieabbau‘ bezeichnet. Das Gegenteil ist der Fall. Man kann eher von einer Bürokratieverlagerung sprechen: Aus dem Ministerium heraus und in die Krankenhäuser hinein. Neue Aufgaben, neue Berichtspflichten und das ohne entsprechende Gegenfinanzierung. Angesichts der aktuellen Debatten und Herausforderungen ist das inakzeptabel.
Die CDU-Fraktion hat mehr als 50 Änderungen vorgeschlagen. Die Grundlage dafür bildete insbesondere die Stellungnahme der Krankenhausgesellschaft M-V. Wesentliche Änderungsvorschläge waren beispielsweise eine Mindestvorgabe zur Erreichbarkeit von Grundversorgern und Notaufnahmen (max. 30 Minuten), ein Bekenntnis zur Trägerpluralität und zur Erhöhung der Investitionsförderung. Ebenfalls wollten wir für die Krankenhäuser längere Fristen und eine Gegenfinanzierung für neue Aufgaben erreichen. Auch die Vermeidung zusätzlicher Bürokratie war das Ziel unserer Anträge.
Einige Vorschläge der Krankenhausgesellschaft und unseres Änderungsantrages wurden zumindest durch die Koalitionsfraktionen aufgegriffen, wie etwa unterjährige Abschlagszahlungen. Dennoch bleibt es dabei: Das neue Landeskrankenhausgesetz ist keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung. Statt Krankenhäuser zu unterstützen und zu entlasten, werden neue Vorgaben formuliert und in die Entscheidungsfreiheit der Träger eingegriffen. Die Landesregierung soll zudem zahlreiche Verordnungsermächtigungen erhalten, ohne dass der Landtag und Verbände Eingriffsmöglichkeiten erhalten. Die CDU-Fraktion lehnt daher das neue Landeskrankenhausgesetz ab.“
Empfehlen Sie uns!