Katy Hoffmeister: Musikunterricht an Musikschulen ab dem 01.09.2024 in Gefahr

11.07.2024

Die CDU Fraktion hat heute dem Landtag einen Dringlichkeitsantrag vorgelegt, der sich mit der finanziellen Situation der Musikschulen befasst. Die Dringlichkeit wurde von SPD und Linken in Zweifel gezogen. Die Linkskoalition mochte keine Dringlichkeit erkennen. Die Kulturpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Katy Hoffmeister erklärt:

„Die Linkskoalition hat die Dringlichkeit unseres Antrages, trotz der Notwendigkeit der Umsetzung zum 01.09.2024, abgelehnt. Der Brandbrief des Landesverbandes der Musikschulen, die vielen Briefe von Eltern und betroffenen Kindern, ihre Sorgen und Ängste werden schlichtweg ignoriert. Gerade noch hat die Regierungskoalition in der Aussprache zum Kunstjahr mit warmen Worten die Bedeutung der Kultur hervorgehoben, aber wenn sie selbst handeln soll, dann sind selbst diese warmen Worte nichts mehr wert. Dabei gibt selbst die Regierungskoalition zu, dass das bisherige Bildungsangebot in Gefahr ist. Leidtragende der drohenden Entwicklung sind insbesondere diejenigen Kinder, denen ohne die Musikschulen wichtige kulturelle Bildung versagt bliebe.

Die Musikschulen in Mecklenburg-Vorpommern leisten einen unschätzbaren Beitrag zur kulturellen Bildung und zur musikalischen Erziehung der Kinder und Jugendlichen. Sie sind zentrale Akteure, die es jungen Menschen ermöglichen, Zugang zu Kunst und Kultur zu finden und ihre musikalischen Talente zu entwickeln.

Trotz der wichtigen Rolle der Musikschulen ist deren finanzielle Lage seit Jahren angespannt. Das Land unterstützt die Schulen zwar über die Kulturförderrichtlinie. Es fehlt aber an einer Dynamisierung der Förderung im Haushalt des Landes. Dies führt zu unzureichenden und unplanbaren finanziellen Rahmenbedingungen, unter denen die Schule arbeiten müssen. Durch kommunale Unterstützung und höhere Nutzungsbeiträge können die fehlenden Mittel nur teilweise ausgeglichen werden. Das so genannte ,Herrenberg‘-Urteil verschärft die Situation zusätzlich, da eine Beschäftigung von Honorarkräften nicht mehr möglich ist.

Die CDU-Fraktion fordert daher eine kurzfristige Überbrückungsfinanzierung, um die bisherigen Honorarkräfte in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu überführen und das bestehende Angebot zu sichern. Zudem muss der Haushaltsansatz für Kulturförderung im Entwurf des Haushalts 2026/2027 so bemessen sein, dass eine auskömmliche Finanzierung der Musikschulen gewährleistet ist. Gespräche mit den Trägern der Musikschulen sind in diesem Kontext unerlässlich.

Es ist von großer Bedeutung, dass die Landesregierung ihrer Verantwortung für Kultur, Bildung und soziale Teilhabe gerecht wird und unverzüglich Maßnahmen ergreift, um die Existenz dieser wichtigen Bildungseinrichtungen zu sichern.“