Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Umsetzung der Krankenhausreform beschlossen. Dazu erklärt die Gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Katy Hoffmeister:
„Ich möchte vorweg stellen, dass auch wir die dringende Notwendigkeit für eine Krankenhausreform sehen. Die derzeitigen finanziellen und personellen Engpässe lassen keinen anderen Schluss zu. Deutschland hat zwar ein sehr teures, aber teilweise ineffizientes Krankenhaussystem. Die gegenwärtig geplante Krankenhausreform wird jedoch eher die Probleme verschärfen, statt zu lösen. Gravierend ist, dass bis heute nicht abschließend klar ist, welche Auswirkungen die derzeitigen Planungen für die Krankenhauslandschaft haben werden. Das liegt auch daran, dass die geforderte Auswirkungsanalyse den Ländern nicht vorliegt. Ein weiterer Kritikpunkt ist zudem, dass die derzeitige Krankenhausreform ganz wesentlich in die Planungshoheit der Länder eingreifen würde. Trotz zahlreicher und einstimmiger Bedenken aller Bundesländer wurden deren Forderungen weitestgehend durch das Bundesgesundheitsministerium abgewiesen.
Weiterhin ist zu befürchten, dass die derzeitige Krankenhausreform in mehrfacher Sicht verfassungswidrig sein könnte. Das gilt zum einen für den beschriebenen Eingriff in die Planungshoheit der Länder sowie zum anderen für die vorgesehene Finanzierung des Transformationsfonds aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung. Schließlich müsste die Finanzierung eigentlich vorrangig aus Haushaltsmitteln der Länder und gegebenenfalls des Bundes erfolgen. Das jetzige Konstrukt wird darüber hinaus zu einer weiteren erheblichen Beitragssteigerung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber führen. Des Weiteren ist unklar, wie viele Krankenhäuser das Wirken der Krankenhausreform überhaupt erreichen werden. Angesichts der finanziellen Schieflage bräuchte es eine Übergangsfinanzierung, um eine kalte Strukturbereinigung zu vermeiden.
Es muss konstatiert werden, dass die derzeitige Krankenhausreform einen Blindflug darstellen würde - und das in einem der sensibelsten Versorgungsbereiche in Deutschland. Angesichts dieser Unsicherheiten und grundsätzlichen Kritikpunkte braucht es wesentliche Änderungen am Gesetzentwurf, die offenbar nur über einen Vermittlungsausschuss des Bundesrates erreicht werden können. Die Landesregierung ist daher aufgefordert, sich der Initiative der bisher sieben Bundesländer zur Anrufung des Vermittlungsausschusses anzuschließen. Wir werden diese Forderung, sollte es erforderlich sein, auch noch einmal in den kommenden Landtag einbringen.“
Empfehlen Sie uns!