Auf Antrag der CDU-Fraktion wird morgen über die Krankenhausreform im Landtag beraten. Kernforderung ist es, dass sich Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat der Initiative der anderen Bundesländer zur Anrufung des Vermittlungsausschusses anschließt. Dazu erklärt die Gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Katy Hoffmeister:
„Die Krankenhausreform in ihrer aktuellen Form darf so nicht den Bundesrat passieren. Ich appelliere nochmals an die Landesregierung, sich der Initiative der anderen Bundesländer zur Anrufung des Vermittlungsausschusses anzuschließen. Das Prinzip ‚Augen zu und durch‘ ist kein geeignetes, schon gar nicht, wenn es um die medizinische Versorgung der Bevölkerung geht. Zurecht fordert die Krankenhausgesellschaft deswegen die Linkskoalition auf, dem Antrag der CDU-Fraktion zuzustimmen. Der Appell der Landeskrankenhausgesellschaft an die Bundesratsmitglieder aus Mecklenburg-Vorpommern ist eindringlich und gut begründet. Es kann nicht sein, dass die Regierung Schwesig das Wohl der SPD über das Wohl der Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern stellt, erst recht nicht angesichts der politischen Situation in Berlin.
Die Sozialministerin lehnt bislang die Anrufung des Vermittlungsausschusses ab. Der Beschluss der Ost-Ministerpräsidentenkonferenz am vergangenen Freitag, der die Krankenhausreform ablehnt und die flächendeckende Krankenhausversorgung mit dieser als gefährdet ansieht, wurde durch Mecklenburg-Vorpommern hingegen mitgetragen. Offensichtlich besteht hier noch Uneinigkeit innerhalb der Landesregierung. Ich kann an die Regierung Schwesig nur appellieren, die Warnungen aus der Praxis, wie zuletzt der Krankenhausgesellschaft M-V, und aus den anderen Bundesländern ernst zu nehmen. Die Krankenhausreform muss in den Vermittlungsausschuss geschickt werden. Die Entwicklungen auf Bundesebene dürfen nicht als Vorwand und Drohkulisse genutzt werden, die Krankenhausreform in ihrer aktuellen Form im Bundesrat durchdrücken zu wollen.
Bis heute lässt sich nicht abschließend beurteilen, welche konkreten Auswirkungen die geplante Reform auf die Krankenhauslandschaft hätte. Bis heute fehlt es an einem sogenannten ‚Grouper‘, mit dem alle stationären Fälle den zukünftigen Leistungsgruppen zugeordnet werden können. Wir bezweifeln daher, dass die Landesregierung tatsächlich konkret und für jeden Standort sagen kann, welche Auswirkungen die Krankenhausreform mit sich bringt. Die Reform in ihrer jetzigen Form ist daher ein Blindflug.
Auch inhaltlich gibt es berechtigte Kritikpunkte. Es mangelt nach wie vor an einer fallzahlunabhängigen Vorhaltefinanzierung, die gerade für ländliche, kleinere Standorte existenzielle Bedeutung hat. Ob die Sicherungszuschläge ausreichend wären, bleibt völlig unklar. Weiterhin bräuchte es angesichts der finanziellen Situation eine Übergangsfinanzierung bis zum Wirken der Reform. Ebenso notwendig ist es, den Ländern Ausnahmen von den Qualitätsanforderungen für Leistungsgruppen zu ermöglichen. Gerade für Standorte in bevölkerungsschwächeren Regionen wäre das von hoher Bedeutung. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass Teile der Krankenhausreform verfassungswidrig sein könnten, etwa mit Blick auf den Eingriff in die Planungshoheit der Länder oder die bundesseitige Finanzierung des Transformationsfonds aus Mitteln der Krankenversicherungen. Weitere Unklarheiten bestehen zudem, da viele Regelungen erst in späteren Rechtsverordnungen durch das Bundesgesundheitsministerium festgelegt werden sollen. In Anbetracht der bundespolitischen Entwicklungen ist das verantwortungslos.“
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