
Anlässlich der Forderungen der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen ihrer heutigen Mitgliederversammlung, dass Kostensteigerungen bei Krankenhäusern auskömmlich zu refinanzieren sind, erklärt die Gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Katy Hoffmeister:
„Viele Krankenhäuser im Land befinden sich gegenwärtig in finanzieller Schieflage. Ein Grund dafür ist, dass zwischen den Erlössteigerungen über den Landesbasisfallwert und den tatsächlichen Kostensteigerungen eine erhebliche Lücke klafft. Aufgrund der gegenwärtigen Regelungen wird die Inflation nur zum Teil und zeitverzögert über den Landesbasisfallwert abgebildet. Dieser bildet jedoch die wesentliche Grundlage für die Vergütung der stationären Leistungen in Krankenhäusern. Die entsprechenden Rahmenvorgaben werden im Krankenhausentgeltgesetz auf Bundesebene gemacht.
Wir unterstützen die Position der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, dass Kostensteigerungen, insbesondere infolge der hohen Inflation, über eine rückwirkende Anhebung des Landesbasisfallwertes für das Jahr 2023 ausgeglichen werden müssen. Die CDU-Fraktion hatte bereits für die November-Sitzung des Landtages einen entsprechenden Antrag eingereicht, der nun im Dezember beraten werden soll.
Die Landesregierung ist gefordert, auf Bundesebene aktiv zu werden und auf eine rückwirkende Anhebung des Landesbasisfallwertes für das Jahr 2023 um fünf Prozent hinzuwirken. Zudem muss auch die bisherige Berechnungssystematik des Landesbasisfallwertes angepasst werden, um künftige Kostensteigerungen näher abbilden zu können. Andernfalls ist zu befürchten, dass sich die finanzielle Schieflage der Krankenhäuser im kommenden Jahr weiter verschärfen wird.
Wir fordern die Landesregierung in diesem Zusammenhang auch dazu auf, der Entschließung der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ‚zur kurzfristigen wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und dauerhaften Refinanzierung aktueller sowie künftiger inflations- und tarifbedingter Kostensteigerungen‘ im Bundesrat am 24. November 2023 zuzustimmen. Hier bietet sich eine weitere Gelegenheit, den Druck auf Bundesgesundheitsminister Lauterbach weiter zu erhöhen.“
Empfehlen Sie uns!