Katy Hoffmeister: Konkrete Folgen der Krankenhausreform unklar Rot-Rot setzt dennoch auf das Prinzip ‚Augen zu und durch‘

14.11.2024

Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde heute über die Anrufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlichdes Gesetzes zur Umsetzung der Krankenhausreform im Bundesrat am 22. November 2024 beraten. Zur Ablehnung der Forderung seitens der Linkskoalition erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Katy Hoffmeister:

„Deutschland hat im Moment eine Bundesregierung ohne parlamentarische Mehrheit. Das ist jedoch keine Argument dafür, die handwerklich miserable Krankenhausreform durch den Bundesrat zu peitschen. Unstrittig ist, dass es eine Reform braucht. Ziel muss es aber doch sein, eine Verbesserung der Versorgungssituation zu erreichen. Zu befürchten ist, dass die Reform den gegenteiligen Effekt haben wird.Sieben andere, nicht nur unionsgeführte Bundesländer sehen das ähnlich. Mit unserem Antrag wollten wir erreichen, dass sich Mecklenburg-Vorpommern deren Initiative anschließt. Rot-Rot hat dieses Ansinnen trotz erheblicher Unklarheiten und Kritikpunkte abgelehnt. Kritikpunkte, die nicht nur von der CDU-Fraktion, sondern auch von der Krankenhausgesellschaft geäußert werden. Solidarität mit dem SPD-Gesundheitsminister Lauterbach ist der Schwesig-Regierung offenbar wichtiger als die medizinische Versorgung der Menschen im ländliche Raum.

Die geplante Krankenhausreform birgt viele Unsicherheiten und weist erhebliche Mängel auf. So fehlen noch immer wichtige Instrumente wie der ‚Grouper‘ zur Zuordnung stationärer Fälle zu den neuen Leistungsgruppen. Auch inhaltlich gibt es Schwächen, darunter die fehlende fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung, die besonders für ländliche Standorte existenziell wäre, sowie Unklarheiten, was Sicherungszuschläge und Übergangsfinanzierungen betrifft. Zudem bestehen verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Eingriffe in die Planungshoheit der Länder und der Finanzierung des Transformationsfonds. Angesichts der noch zu regelnden Details durch spätere Rechtsverordnungen ist das Vorgehen der Regierung fahrlässig. Diese Reform darf den Bundesrat in ihrer jetzigen Form auf keinen Fall passieren. Eine grundlegende Überarbeitung und die Anrufung des Vermittlungsausschusses sind erforderlich.

Rot-Rot hat unseren Antrag heute abgelehnt. Ich hoffe dennoch, dass die Koalition noch einmal in sich geht, über ihren eigenen Schatten springt und am 22. November den Weg frei macht für den Vermittlungsausschuss – im Interesse der Patientinnen und Patientinnen, deren Angehörige sowie des medizinischen Personals in den Krankenhäusern.“