Katy Hoffmeister: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit existenzgefährdende Regelungen müssen korrigiert werden

09.07.2025

Heute fand im Sozialausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein neues Landeskrankenhausgesetz (LKHG M-V) statt. Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Katy Hoffmeister, bewertet die Anhörung wie folgt:

„Der heutige Austausch hat deutlich gemacht, dass kein anderer Sektor mit einer derart komplexen Verschränkung von Bundes-, Landes- und Selbstverwaltungsrecht konfrontiert ist wie der Krankenhausbereich. Die Finanzierungssystematik ist inzwischen so undurchsichtig, dass selbst die Ministerien kaum noch in der Lage sind, alle Regelungszusammenhänge zu überblicken. Es braucht spezialisierte, länderübergreifende Expertenteams, um überhaupt abschließend beurteilen zu können, welche Auswirkungen bestimmte gesetzliche Formulierungen entfalten. So stehen viele Passagen des vorliegenden Entwurfes im Widerspruch zu bestehenden Bundesgesetzen oder sind in den Krankenhäusern praktisch nicht umsetzbar. Zahlreiche Regelungen führen nicht zu weniger, sondern lediglich zu verlagerter Bürokratie – mit neuen Belastungen für die Kliniken.

Ein besonders gravierendes Beispiel ist die im Entwurf vorgesehene Koppelung der Investitionskostenförderung an eine positive Fortbestandsprognose durch externe Gutachter. Diese Regelung steht im Widerspruch zur im Krankenhausfinanzierungsgesetz festgelegten dualen Finanzierung, wonach das Land zur Investitionskostenförderung gesetzlich verpflichtet ist. Eine rechtliche Grundlage für diese Koppelung besteht nicht. Gleichzeitig ist sie potenziell existenzgefährdend: Nach aktuellen Berechnungen wären im Jahr 2027 zwölf von 37 Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern betroffen – bei einem Investitionsdelta von insgesamt rund 100 Millionen Euro jährlich. Das wäre ein massiver Schlag gegen die stationäre Grundversorgung in der Fläche.

Ein zügiges Inkrafttreten noch in diesem Jahr ist weder erforderlich, noch sachlich geboten. Gründlichkeit muss hier ganz klar vor Schnelligkeit gehen. Auch ein Start im ersten Quartal 2026 wäre ausreichend. Darüber hinaus muss klar sein, dass der Gesetzentwurf nicht nur neue Pflichten schafft, sondern auch tiefgreifende Eingriffe in bestehende Betriebs- und Organisationsstrukturen vornimmt. Ohne substanzielle Nachbesserungen in zentralen Punkten darf das Gesetz so nicht beschlossen werden. Der derzeitige Entwurf riskiert, genau die Strukturen zu gefährden, die er eigentlich sichern soll. Ein Gesetz, das die Versorgung stärken will, darf nicht Mittel aus der Patientenversorgung in neue, patientenferne Verwaltungsaufgaben umlenken. Der bisherige rechtliche Rahmen zeichnete sich durch Pragmatismus und Umsetzbarkeit aus. Dieser Geist droht verloren zu gehen. Wichtig ist jetzt, dass das parlamentarische Verfahren genutzt wird, um gravierende Fehler zu korrigieren, Bürokratie abzubauen und die tatsächliche Versorgungsrealität in den Mittelpunkt zu stellen. Nur dann kann dieses Gesetz zu einer tragfähigen Grundlage für die Zukunft unserer Krankenhäuser werden.“