Die CDU-Fraktion hat heute im Landtag Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag für eine flächendeckenden Versorgung der Geburtshilfe eingebracht. Hintergrund sind sinkende Geburtszahlen im Land, die einen historischen Tiefststand erreicht haben. Vor diesem Hintergrund muss die Geburtshilfe zukunftsfest aufgestellt werden. Der Antrag wurde von der Linkskoalition abgelehnt. Dazu erklärt die Gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Katy Hoffmeister:
„Die Geburtszahlen in Mecklenburg-Vorpommern haben einen historischen Tiefststand erreicht. Mit 8.385 Geburten liegen sie nur noch auf einem Drittel des Niveaus von 1989. Seit 1990 wurden etwa jede zweite Geburtsklinik in unserem Land geschlossen, so zum Beispiel in Bergen auf Rügen oder in Wolgast. In Crivitz konnte die Geburtenstation trotz anderslautender Versprechungen der Ministerpräsidentin und zusätzlichen Landesmitteln von 6 Millionen Euro nicht gehalten werden. Die Ursachen sind ähnlich: zu wenig Geburten, zu hohe Vorhaltekosten, zu wenig Personal.
Trotz Sicherstellungszuschlägen, Vorhaltevergütungen sowie Übergangs- und Ausnahmeregelungen bleibt die Situation für die verbliebenen Geburtskliniken, vor allem für die kleineren Standorte in Mecklenburg-Vorpommern, höchst angespannt. Als Untergrenze gelten 500 Geburten im Jahr. Ein Wert, der für einen beträchtlichen Teil der Geburtskliniken im Land nur schwer zu erreichen sein wird. Verschärft wird die Situation durch die unzureichende Hebammenversorgung, insbesondere im ländlichen Raum.
Vor diesem Hintergrund braucht es dringend Gegenmaßnahmen. Mit unserem Antrag haben wir uns für den Erhalt der flächendeckenden Versorgung starkgemacht. Dazu braucht es eine festgelegte gesetzliche Erreichbarkeitsfrist sowie eine klare landesseitige Definition bedarfsnotwendiger Standorte. Zudem sind höhere Landesmittel, neue Versorgungsnetzwerke und die Stärkung der geburtshilflichen Hebammenversorgung notwendig. Die Einführung eines Hebammenbonus ist ebenso erforderlich wie Niederlassungsprämien für freiberufliche Hebammen. Kooperationen zum Aufbau verpflichtender regionaler geburtshilflicher Versorgungsnetzwerke müssen gefördert und die Studienkapazitäten im Hebammenstudium ausgebaut werden.
Mecklenburg-Vorpommern könnte sich dabei am Freistaat Bayern orientieren, der seit mehreren Jahren mit seinem Landesprogramm den ländlichen Raum stärkt. Mit dem Zielbild „Geburtshilfe und Pädiatrie 2030“ gibt es bei uns zwar einen Leitfaden mit durchaus guten Ansätzen; es bleibt darin jedoch bei Absichtsbekundungen ohne Verbindlichkeit und ohne Zusage zur Finanzierung. Was wir benötigen, ist ein echtes Landesprogramm.
Zudem ist ein Monitoring der Geburtshilfe im Land wichtig, um die Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen und langfristig zu sichern. Denn der Druck auf die Krankenhäuser und die Geburtskliniken wird gleichbleibend hoch bleiben, gerade in Randlagen oder auf den Inseln. Schon jetzt sind die Fahrtzeiten zur nächsten Geburtsstation grenzwertig, wie beispielsweise auf Rügen.
Bei der Umsetzung der Maßnahmen bieten sich Chancen durch die Krankenhausstrukturreform. Gerade mit Blick auf den Transformationsfonds stehen zusätzliche Mittel für Neu- und Umstrukturierungen zur Verfügung. Mit der Zuweisung der Leistungsgruppen legen wir zudem maßgeblich die Grundlage für die nächsten Jahre.“

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