Katy Hoffmeister: Bundes- und Landesregierung gefährden fahrlässig einen breiten gesellschaftlichen Konsens bei der Reform der Krankenhausstrukturen

15.05.2024

Heute hat das Bundeskabinett das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verabschiedet, das eine tiefgreifende Reform der Krankenhauslandschaft in Deutschland zum Ziel hat. Dazu erklärt die Gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Katy Hoffmeister:

„Mit dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzwurf würde letztlich die Zuständigkeit der Länder für die Krankenhausplanung ausgehebelt. Damit besteht die Gefahr, dass länderspezifische Aspekte nicht mehr berücksichtigt werden können und die Neuausrichtung der Krankenhauslandschaft den aktuellen Herausforderungen gerade im ländlichen Raum nicht gerecht wird. Im Gegenteil, es droht eine kalte Bereinigung unter den Kliniken und dadurch eine Verschlechterung der Gesundheitsversorgung in weiten Teilen unseres Landes. Da die Amtschefin des Bundesgesundheitsministeriums langjährige Praxiserfahrung aus Mecklenburg-Vorpommern mitbringt, hatte ich eigentlich gehofft, dass dieser Punkt keine Rolle spielen würde. Entweder hat Minister Lauterbach das Gesetz an den Fachleuten in seinem Ministerium vorbei entworfen oder es fehlt für die spezifischen Belange der ostdeutschen Länder ein durchsetzungsstarker Fürsprecher im Bundesgesundheitsministerium. Denkbar ist auch, dass beides zutrifft.

Die einhellige Kritik aus den Bundesländern am Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers hat die Bundesregierung unbeeindruckt gelassen. Die Gesundheitsminister aller 16 Bundesländer haben einstimmig Nachbesserungen am Gesetzentwurf gefordert. Es ist völlig unverständlich, warum Bundesgesundheitsminister Lauterbach dieser Forderung nicht nachkommt und das Gesetz unverändert durchs Kabinett peitscht. Besonders abwegig ist, dass sich Lauterbach weigert, eine echte Auswirkungsanalyse seines Gesetzesentwurfes vorzulegen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, wie sich die Reformpläne des Bundesgesundheitsministers konkret vor Ort auswirken würden.

Leider hat sich heute bestätigt, dass der Bundesgesundheitsminister die Krankenhausreform ausschließlich nach seinen eigenen Vorstellungen verwirklichen will. Mit seinem Gesetzentwurf hat er Länder, Krankenhäuser, Ärzte und Krankenkassen gegen das Projekt aufgebracht. Den für einen so umfassenden Transformationsprozess eigentlich erforderlichen breiten Konsens aller Beteiligten hat er gar nicht erst angestrebt. Dass die Krankenhausreform als nicht zustimmungspflichtiges Gesetz durch den Bundesrat gedrückt werden soll, spricht für sich.

Nicht akzeptabel ist auch, dass Lauterbach weiterhin ein schleichendes Kliniksterben durch Insolvenzen in Kauf nimmt, indem steigende Betriebskosten nicht ausgeglichen werden. Denn die vom Bundesgesundheitsminister angekündigten Hilfen sollen erst 2025 wirksam werden. Im Ergebnis beider Entwicklungen würden die Krankenhausstrukturen im Blindflug umgebaut und viele Patienten gerade im ländlichen Raum hätten das Nachsehen.

Die CDU-Fraktion fordert seit langem eine rückwirkende Anhebung des sogenannten Landesbasisfallwerts und eine stärkere Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklung. Leider ignorieren Lauterbach wie auch die rot-rote Landesregierung die aktuelle wirtschaftliche Notlage vieler Kliniken. Dabei ist klar, dass die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern umgehend und nicht erst ab 2025 finanzielle Unterstützung benötigen. Die Landesregierung ist bisher über lauwarme Appelle an den Bund nicht hinausgekommen.“