Katy Hoffmeister: Auch beim Landarztgesetz - wenn schon von der CDU abschreiben, dann wenigstens richtig

08.10.2025

Der Landtag berät heute in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Ausweitung des Landarztgesetzes.
Dazu erklärt die Gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Katy Hoffmeister:

„Die CDU-Fraktion ist es, die in der vergangenen Wahlperiode für die Einführung des Landarztgesetzes verantwortlich war. Und die CDU-Fraktion ist es, die sich seit Beginn dieser Wahlperiode mehrfach für die Ausweitung des Landarztgesetzes auf andere Bereiche sowie für die Erhöhung der Landarztquote eingesetzt hat. Die Forderung wurde von der Linkskoalition bislang mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt.

Anscheinend ist der Druck aus der Öffentlichkeit und der CDU-Opposition jedoch zu groß geworden, sodass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun endlich eine Ausweitung des Landarztgesetzes auf weitere fachärztliche Bereiche sowie für die Apotheken, die Zahnärzte und den Öffentlichen Gesundheitsdienst vorgesehen ist. Bedauerlicherweise wurde wertvolle Zeit verschenkt, ohne dass es dafür eine plausible Begründung gibt. Zudem mangelt es im Gesetzentwurf an einem entscheidenden Punkt, den die CDU in den vergangenen Jahren ebenfalls mit angeführt hatte: Die Erhöhung der Landarztquote auf 10 Prozent.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf wird sich jedoch der Mangel weiter verschärfen, da sich die wenigen Plätze auf deutlich mehr Fachrichtungen verteilen. Es besteht natürlich die Möglichkeit, die ebenfalls lange geforderte Anzahl der Medizinstudienplätze zu erhöhen. Die Linkskoalition sperrt sich aber dagegen, so dass hier am Ende wieder nur halbe Arbeit geleistet wird. Wenn die Koalition schon bei der CDU abschreibt, dann bitte richtig und vollständig. So bleibt es jedoch dabei, dass die Landesregierung den ersten ohne den notwendigen zweiten Schritt macht.“