Harry Glawe: Linkskoalition sieht keinen Handlungsbedarf, die gesetzlichen Grundlagen für eine gemeinsame Therapie und Rehabilitation von Eltern und Kindern mit Suchterkrankungen zu schaffen

24.01.2024

Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde heute über die gemeinsame Therapie und Rehabilitation von Eltern und Kindern, die jeweils unter einer Suchterkrankung leiden, diskutiert. Zur Ablehnung des Antrages durch die Linkskoalition, erklärt der Abgeordnete der CDU-Fraktion, Harry Glawe:

„Kinder aus Familien mit Suchterkrankungen haben ein deutlich höheres Risiko, später selbst eine Suchtkrankheit zu entwickeln. In diesem Fall stehen zwar ambulante und auch stationäre Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Was es bislang hingegen nicht oder nur äußerst selten gibt, ist eine gemeinsame stationäre Therapie von Eltern und ihren Kindern mit Suchterkrankungen. Insbesondere die gesetzlichen Grundlagen im SGB V erschweren diese Möglichkeit. Dabei wäre gerade dieser Behandlungsansatz vielversprechend, da oftmals eine enge Verknüpfung zwischen der Suchterkrankung der Kinder und ihrer Eltern besteht.

Hier wollen wir mit unserem Landtagsantrag ansetzen und die Landesregierung auffordern, auf Bundesebene für eine entsprechende gesetzliche Anpassung des SGB V hinzuwirken. Zugleich sollte auf Landesebene ein Modellprojekt gestartet werden, mit dem Erfahrungen gesammelt werden können, und mit dem dann bundesweit eine gemeinsame Therapie und Rehabilitation von Eltern und Kindern mit Suchterkrankungen etabliert werden könnte.

Weder die Landesregierung noch die Fraktion von SPD und DIE LINKE konnten oder wollten die genaue Zielstellung unseres Antrages verstehen. Stattdessen wurde auf andere Maßnahmen und Programme verwiesen, die jedoch völlig andere Ziele verfolgen. Dass an dieser Stelle von Rot-Rot kein Handlungsbedarf gesehen wird, ist ein fatales Zeichen an alle betroffenen Familien im Land.“