
Die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommerns warnt vor dem drohenden Verfall der Gesundheitsversorgung, nachdem die Warnow-Klinik in Bützow insolvent gemeldet hat. Um ein ungeordnetes Schließen von Krankenhäusern zu verhindern, fordert die Gesellschaft die Einführung eines Landesrettungsschirms. Die Landesregierung wird aufgefordert, Mittel zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft bereitzustellen und Planungssicherheit zu gewährleisten. Die CDU-Fraktion betonte jüngst die Verantwortung des Landes für den Erhalt der Klinik, während die SPD-Fraktion auf die wirtschaftliche Verantwortung der Klinikbetreiber hinweist. Der Sozialausschuss wird sich kommende Woche mit der Situation der Warnow-Klinik befassen und Einzelheiten einer möglichen Rettungsstrategie der Landesregierung besprechen.
Hierzu erklärt der Obmann der CDU-Fraktion im Sozialausschuss Harry Glawe: „Ich begrüße die Forderung der Krankenhausgesellschaft nach Einführung eines Rettungsschirmes ausdrücklich. Ein solcher Schirm muss dazu beitragen, alle Standorte in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern und sollte für mindestens zwei, bestenfalls vier Jahre wirken. Ich plädiere für eine Mischung aus Zuschüssen und Darlehen. Der Rettungsschirm sollte in Form eines Härtefallfonds gestaltet werden, der kurzfristig greift, sobald Bedarf besteht. Der Rettungsschirm könnte bereits im Herbst mit dem kommenden Doppelhaushalt verwirklicht werden. Die CDU-Fraktion wird gegebenenfalls entsprechende Anträge stellen. Den Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern mit der geplanten Reform der Bundesgesetze zur Finanzierung der Krankenhäuser eine Mohrrübe vor die Nase zu halten und Anstrengungen des Landes komplett zu unterlassen, ist nicht nur politisch unzureichend. Niemand weiß, wann Lauterbachs Reform kommt und was dabei herauskommt, wenn sie kommt. Darüber hinaus bildet Bützow mit hoher Wahrscheinlichkeit nur den Beginn einer kalten Insolvenzwelle, die in den kommenden Monaten durch die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern rollen könnte.
Rot-Rot hat sich im Koalitionsvertrag zum Erhalt aller 37 Standorte verpflichtet. Im Koalitionsvertrag steht nicht, dass dies nur gilt, wenn die Geschäftsführungen der Krankenhäuser sich so verhalten, wie es Rot-Rot in den Kram passt. Insofern habe ich mit großem Interesse die Verlautbarungen der SPD-Fraktion gelesen, die man so interpretieren kann, als würde das Versprechen, die Standorte zu erhalten, nur eingeschränkt gelten. Von ursprünglich 52 Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern sind noch 37 übrig, Konsolidierungsreserven sehe ich in unserem Bundesland nicht mehr. Ich bin im Gegenteil der Auffassung, dass die Landesregierung endlich den nötigen Elan entwickeln muss, die bestehenden Standorte zu erhalten – dass ich selbst in der letzten Wahlperiode alles getan, was rechtlich vertretbar war, um Krankenhäuser vor der Pleite zu bewahren, lasse ich mir von Rot-Rot gern vorwerfen.“
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