
Zur weiterhin ungeklärten Frage der umgehenden Refinanzierung der Kostensteigerungen für ambulante Pflegedienste, erklärt der Sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Harry Glawe:
„Die ambulanten Pflegedienste brauchen umgehend eine Klärung über die Frage der Refinanzierung der Kostensteigerungen. Ist die Versorgungssicherheit von pflegebedürftigen Menschen gefährdet, so ist hier das Sozialministerium als Fachaufsicht eindeutig in der Pflicht. Der Hinweis von Sozialministerin Drese, die ambulanten Pflegedienste könnten den Rechtsweg bestreiten, hilft in der Sache überhaupt nicht weiter und ist von einer zuständigen Ministerin vorsichtig ausgedrückt reichlich dünn. Auch Frau Dese müsste bekannt sein, wie langwierig sich ein derartiges Verfahren gestalten würde.
Mit der aktuell angestrebten Lösung, mit einer Refinanzierung der Kosten ab Juni 2023 zu beginnen, stehen viele, insbesondere kleinere Pflegedienste, unmittelbar vor dem Aus. Ich kann daher meine Forderung nur erneuern, dass Sozialministerin Drese umgehend als Vermittlerin aktiv werden muss. Das kann beispielsweise über ein Spitzengespräch erfolgen oder über das Herbeiziehen eines unabhängigen Mediators. Zudem ist es aus meiner Sicht notwendig, dass Sozialministerin Drese an ihren Parteikollegen und Bundesgesundheitsminister Lauterbach herantritt. Das Ziel muss die dauerhafte Refinanzierung der Kostensteigerungen in der ambulanten Pflege sein. Immerhin hatte der Bund entsprechende Zusicherungen gemacht, als die Tarifbindung in der Pflege zum 1. September 2022 eingeführt wurde. Die aktuelle Lage verdeutlicht, dass der Bund an der Stelle offenkundig nur die Hälfte des Weges gegangen ist.“
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