Zu den medial problematisierten Plänen der Landesregierung, bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung durch Verringerung von Betreuungsschlüsseln, Pauschalierungen und Gruppenangebote zu sparen, hat die CDU-Fraktion im Sozialausschuss ein Expertengespräch beantragt. Der Sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Harry Glawe erklärt dazu:
„Das Linksbündnis aus SPD und DIE LINKE scheut anscheinend das Gespräch mit den Leistungserbringern und Verbänden. Wir kennen dieses Verhalten bereits aus dem vergangenen Jahr, als es um Änderungen am KiföG im Rahmen der Haushaltsberatungen ging. Ich halte die Vorgehensweise der Landesregierung für höchst fragwürdig. Bisher hatte es geheißen, die Task Force Sozialreform habe für den Bereich der Eingliederungshilfe unter anderem die Entwicklung einer einheitlichen Steuerung der Bedarfsdeckung, die Erhöhung der Datentransparenz sowie die Verbesserung der Verhandlungssituation der öffentlichen Hand als prioritäre Handlungsansätze identifiziert. Von Leistungskürzungen und Qualitätsverschlechterungen für die Betroffenen war bei SPD und DIE LINKE bisher nicht die Rede. Offenbar hat die Landesregierung ihre Pläne bewusst verschleiert,
Die CDU-Fraktion hat in der gestrigen Sitzung des Sozialausschusses die Durchführung eines Expertengespräches zum Entwurf einer Rechtsverordnung der Landesregierung für den Bereich der Eingliederungshilfe beantragt. Wenn es die Landesregierung nicht tut, muss der Sozialausschuss das Gespräch mit den Experten suchen. Wir werden uns energisch dafür einsetzen, dass nicht zulasten der Menschen mit Behinderung gespart wird, sondern indem Verwaltungsstrukturen effizienter gestaltet und Leistungen gezielter gesteuert werden.
Auch die CDU-Fraktion fordert kostendämpfende Maßnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe. Einig sind wir uns dabei allerdings mit den Wohlfahrtsverbänden und Leistungserbringern, dass diese Einsparungen nicht zulasten der Betroffenen gehen dürfen. Ziel muss es stattdessen sein, Strukturen effizienter zu machen und Leistungen zielgerichteter und wirkungsorientierter zu gestalten. Die in der LIGA zusammengeschlossenen Wohlfahrtsverbände haben dazu bereits Vorschläge gemacht. Auch gibt es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit dem Thema befasst.
Nicht zuletzt der Landesrechnungshof hat in den vergangenen Jahren in seinen Finanzberichten wiederholt auf erhebliche Optimierungs-möglichkeiten bei den Sozial- und Jugendhilfeträgern hingewiesen, unter anderem bei der strategischen Steuerung, bei der Fallsteuerung, bei der Einzelfallsachbearbeitung, beim Fehlermanagement, bei Fach- und Finanzcontrolling sowie bei den Vertragsverhandlungen mit den Leistungserbringern. Bei Kosten- und Leistungskontrollen zeigten sich teilweise massive Defizite, die eine Kostensteuerung erschwerten bzw. teilweise sogar unmöglich machten. Die Erfahrungen bei zahlreichen Sozial- und Jugendhilfeträgern deutschlandweit zeigen, dass durch eine Optimierung der genannten Punkte deutliche Einsparungen bei den Ausgaben für soziale Leistungen möglich sind, und das bei trotzdem verbesserter fachlicher Leistungserbringung für die Betroffenen.“

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