
Das Bundesverfassungsgericht hat in erheblichem Umfang die Form gerügt, in der die Bundesregierung den Nachtragshaushalt 2021 aufgestellt hat. Weite Teile dieses Haushalts genügen nicht dem Grundgesetz. Auch, wenn das Urteil für Mecklenburg-Vorpommern keine unmittelbare Bindewirkung entfaltet, so macht es doch Vorgaben, die auch für die Anwendung des Haushaltsrechts in Mecklenburg-Vorpommern relevant sind. Finanzminister Geue hat eingeräumt, dass diese Vorgaben aktuell geprüft werden, er wolle hierzu kommenden Dienstag dem Kabinett berichten. Wenige Tage zuvor, am 23. November, soll aber bereits die abschließende Beratung des Doppelhaushalts im Finanzausschuss stattfinden. Überdies steht die Befürchtung im Raume, dass der Bund zahlreiche finanzielle Transfers an die Länder einstellen oder mindern könnte, so dass nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein einnahmeseitiges Problem droht. Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion,
Franz-Robert Liskow:
„Wir können nicht so tun, als wäre nichts – die abschließende Beratung des Doppelhaushaltes 2024/2025 muss auf Anfang 2024 verschoben werden. Weder lässt sich derzeit abschließend und mit Sicherheit feststellen, welche rechtlichen Konsequenzen das Urteil für die Anwendung des Haushaltsrechts in Mecklenburg-Vorpommern in Bezug auf das Corona-Sondervermögen MV-Schutzfonds und daraus finanzierte Maßnahmen hat. Noch besteht abschließende Klarheit über zahlreiche Programme, die ganz oder teilweise vom Bund finanziert werden. Es nützt wirklich niemandem, noch dieses Jahr einen Haushalt auf den Weg zu bringen, der schon im Februar weitgehend Makulatur sein könnte. Natürlich kann man dann einen Nachtragshaushalt beschließen – man kann es aber auch gleich richtigmachen und die Verabschiedung des Haushaltes einfach verschieben.
Es ist weder ein Zeichen von politischer Schwäche, noch ist es ein Schuldeingeständnis, wenn Minister Geue und Ministerpräsidentin Schwesig, dem Finanzministerium und dem Landtag noch ein Vierteljahr Zeit zu geben, damit die Auswirkungen auf den Landeshaushalt rechtlich und finanziell vollständig abgeschätzt werden können. In diesem Zeitraum ließe sich auch noch ein Expertengespräch im Finanzausschuss führen, damit sämtliche im Raume stehenden Fragen gründlich bewertet werden können. ,Augen zu und durch‘ ist gerade in Haushaltsfragen keine sinnvolle Option. Wir werden am Donnerstag im Finanzausschuss eine Verschiebung der Schlussabstimmung beantragen.“
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