Franz-Robert Liskow: „Rückführungsverbesserungsgesetz“ kann nur der Anfang sein

25.10.2023

Zum heute vom Bundeskabinett vorgestellten „Rückführungsverbesserungsgesetz“, erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Franz-Robert Liskow:

„Ob Verlängerung des sog. Ausreisegewahrsams auf 28 Tage, die Ausweisung von Clan-Kriminellen oder die Rückführung auch bei missbräuchlichen Asylfolgeanträgen – über Jahre wollte die SPD nichts von erleichterten Abschiebungen wissen. Umso erfreulicher, dass die Ampel sich heute anscheinend trotzdem zu entsprechenden Entscheidungen durchringen konnte.

Erleichterte Abschiebungen sind aber nur eine Seite der Medaille: Es muss insgesamt um eine spürbare Begrenzung von Migration gehen. Hierzu hat Friedrich Merz dem Bundeskanzler 26 Vorschläge gemacht – die Umstellung von Sach- auf Geldleistungen ist darin ebenso enthalten wie die Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten. Ich würde mich freuen, wenn es gelingen würde hierüber eine Verständigung auf der nahenden Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November herzustellen.

Vorsorglich hat die CDU-Fraktion für den kommenden Landtag einen Antrag vorbereitet, der aktuelle migrationspolitische Fragen aufgreift und durch uns im Bedarfsfall um eine Bewertung der Ergebnisse vom 6. November ergänzt wird. Für eine andere Migrationspolitik muss neben Rückführungen auch eine Begrenzung der aktuellen Zuwanderung auf die Tagesordnung. Die Größenordnungen mit denen Deutschland hier aktuell konfrontiert ist, übersteigt die Möglichkeiten an Rückführungen, die das heute präsentierte Gesetz eröffnen soll.

Darüber hinaus erwarte ich von der Landesregierung, dass sie sowohl im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz, als auch im Bundesrat eine verschärfte Migrationspolitik nach Kräften unterstützt. Enthaltungen oder halbseidene Protokollerklärungen kann sich Mecklenburg-Vorpommern nicht erlauben.“