Franz-Robert Liskow: Landesregierung gesteht Verfassungswidrigkeit des MV-Schutzfonds ein jedenfalls ein bisschen

28.11.2023

Zur heutigen Kabinettsentscheidung über den Umgang der Landesregierung mit den Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November auf das Land, erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Franz-Robert Liskow:

„Der Umgang der Landesregierung mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 15. November hinterlässt auch nach der heutigen Pressekonferenz mehr Fragen als Antworten. Einerseits wird der MV-Schutzfonds ein Jahr früher als geplant schon zum Jahresende 2023 abgewickelt. Andererseits konnte der Finanzminister nicht erklären, inwiefern das Sondervermögen ,Universitätsmedizinen‘, aus dem noch gut 200 Mio. Euro nicht ausgegeben sein dürften, von dem Urteil betroffen ist. Auch zu anderen Punkten gab es in der Pressekonferenz keine klare Antwort, stattdessen wurde auf noch laufende Prüfungen verwiesen.

Und so geht es auch beim nächsten Doppelhaushalt weiter. Finanzminister Geue erklärt, es sei unbestritten, dass wegen der durch das Urteil erforderlichen Veränderungen im Bundeshaushalt 2024 finanzielle Risiken auf das Land zukommen werden. Trotzdem hält die Landesregierung unbeirrt an dem Vorhaben fest, den Landeshaushalt 2024/2025 im Dezember vom Landtag beschließen zu lassen.

Dass gegenüber dem Haushaltsentwurf nun Ausgaben in Höhe von rund 145 Mio. Euro statt aus dem MV-Schutzfonds aus der Ausgleichsrücklage finanziert werden sollen und möglicherweise fehlende Bundesmittel noch gänzlich unberücksichtigt bleiben, ist für die Landesregierung offenbar nach wie vor kein Grund zur Beunruhigung und zum Handeln schon gar nicht. Mit solider und berechenbarer Haushalts- und Finanzpolitik hat all das nichts zu tun.

Wir sehen uns in unseren Einschätzungen zum MV-Schutzfonds bestätigt. Der Landeshaushalt 2024/2025 muss mit mehr Gründlichkeit und auch erst dann beraten werden, wenn wirklich klar ist, welche Änderungen sich aus dem neuen Bundeshaushalt 2024 für Mecklenburg-Vorpommern ergeben – die Argumente dafür sind heute noch einmal zahlreicher geworden. Immerhin hat die Landesregierung eingeräumt, dass das Urteil auch für MV rechtliche Konsequenzen hat. Was jeder weiß, wird nun auch von Frau Schwesig und Herrn Geue als Realität akzeptiert.“