
Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern berät heute über den Doppelhaushalt 2024/2025. In seiner Grundsatzrede zum Landeshaushalt erklärte der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Franz-Robert Liskow:
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November hat unbestreitbar erhebliche Auswirkungen auf die Haushalte von Bund und Ländern. Und zwar einschließlich der Sondervermögen. Laut Finanzminister Geue können mehr als 700 Mio. Euro Bundesmittel von einer geänderten Haushaltsplanung des Bundes für 2024 betroffen sein.
Ich habe angesichts dieser Situation die Verabschiedung des Haushalts gefordert. Solange, bis absehbar ist, welche Auswirkungen sich mit einem veränderten Bundeshaushalt 2024 für unser Land ergeben. Deutschland jedenfalls wird wenig Schaden nehmen, wenn der Bundeshaushalt erst 2024 beschlossen wird, und das Gleiche gilt natürlich auch für den Landeshaushalt.
Das, was Rot-Rot heute versucht, ist einfach nur eine Art Dominanzgesetze. Sie wollen zeigen: Die Welt mag untergehen, aber wir arbeiten nach Plan. Die Koalition meint vielleicht, das wirke souverän und fördert das Vertrauen in staatliches Handeln. Ich fürchte, die Koalition erreicht das glatte Gegenteil.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Nachtrag zum Bundeshaushalt in der Luft zerrissen. Die Koalition sagt: Das konnte ja niemand ahnen. Ich sage: Die Bundesregierung wurde mehrfach vorgewarnt, vom Verfassungsgericht, vom Rechnungshof und nicht zuletzt von der CDU.
Wir haben vor diesem Hintergrund beantragt, den Landesrechnungshof um eine Prüfung der Sachverhalte rund um MV-Schutzfonds und Sondervermögen Universitätsmedizinen zu bitten.
Eine weitere Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind die Forderungen von SPD, LINKEN und Grünen, die Schuldenbremse zu reformieren. Sie sagen reformieren. Sie meinen abschaffen. Mit dem Ziel, dass der Staat Schulden machen darf für ,Zukunftsinvestitionen‘.
Ein Aufweichen der Schuldenbremse würde dazu führen, dass sofort die kreativen Buchhalter loslegen und jede Ausgabe zur „Zukunftsinvestition“ ummünzen. Und konsumtive Ausgaben zu Investitionen.
Die öffentlichen Haushalte in Deutschland haben kein Einnahme-, sondern ein Ausgabeproblem. Wir haben Rekordsteuereinnahmen und auch die Staatsquote war kaum jemals höher.
Wir erleben nach vielen finanziell guten Jahren aktuell schwierigere Zeiten. Die Schuldenbremse ist aber eben kein Schönwetterinstrument. Sie hat jetzt ihre erste Bewährungsprobe. Die Schuldenbremse wurde genau für Situationen wie diese gemacht.“
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