
Am gestrigen Montag ist der Vorsitzende der CDU-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern Franz-Robert Liskow im Rahmen seiner Sommertour bei Christian Schumacher, dem Vorsitzenden der GdP (Gewerkschaft der Polizei) MV zu Gast gewesen. Angesichts der aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der Sicherheit und Migration erklärt Franz-Robert Liskow:
„Die Bedrohung durch Terrorismus und organisierte Kriminalität erfordert zumindest vorübergehend eine erhöhte Überwachung der Grenzen, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Angesichts der hohen Flüchtlingszahlen ist eine gezielte Kontrolle des Personenverkehrs unverzichtbar, um die Aufnahme und Integration von Schutzbedürftigen in geordneten Bahnen zu lenken und Schleuserkriminalität zu bekämpfen. Durch strengere Kontrollen kann zudem der Missbrauch von gefälschten Identitäten und Dokumenten reduziert werden, was wiederum die Sicherheit erhöht.
Grenzkontrollen sind ein fundamentales Recht jedes Landes und ermöglichen die eigenverantwortliche Entscheidung über Einreise und Aufenthalt. Verstärkte Grenzkontrollen sind keine grundsätzliche Einschränkung der Freizügigkeit, sondern dienen dem Schutz der Sicherheit und der Ordnung, zumindest so lange, wie es nicht möglich ist Asylverfahren verstärkt an der EU-Außengrenze zu bearbeiten bzw. die EU-Außengrenze nicht effektiv geschützt wird. Verstärkte Grenzkontrollen stehen einer engen Zusammenarbeit der EU-Länder nicht im Wege; sie sind vielmehr eine Ergänzung zur gemeinsamen Sicherheitspolitik. Bei effektivem Personaleinsatz können Verzögerungen an der Grenze minimiert werden.
Ich plädiere für ein System der flexiblen Kontrollen an wechselnden Schwerpunkten wie in Frankreich. Dadurch kann mobil, schlagartig und an wechselnden Schwerpunkten kontrolliert werden. Lageangepasst und im starken Verbund der Sicherheitsbehörden ist dies äußerst effektiv. Grundsätzlich gilt aber: Zunächst einmal ist die Bundespolizei für die Durchführung von Grenzkontrollen an den deutschen Landesgrenzen zuständig. Dies gilt auch für die Grenzen zu Polen. Die Landespolizei wiederum ist hauptsächlich für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Allerdings können in bestimmten Fällen, in denen es um die allgemeine Kriminalitätsbekämpfung geht, auch die Landespolizeien beteiligt sein. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Bundespolizei. Gelingen kann dies nur, wenn die Bundes- und die Landespolizei personell und sächlich sinnvoll ausgestattet sind. Sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung haben in der Hinsicht ihre Hausaufgaben noch nicht erledigt.“
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