Die fünfte Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes wird in dieser Woche im Bildungsausschuss beraten und im Juni in zweiter Lesung voraussichtlich durch den Landtag gebracht. Die CDU-Fraktion wird hierzu einen Änderungsantrag einbringen, der eine schrittweise Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation sowie eine stärkere finanzielle Beteiligung des Landes vorsieht. Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Daniel Peters:
„Mecklenburg-Vorpommern steht bei der Kinderbetreuung vor einer doppelten Herausforderung. Einerseits sinken die Kinderzahlen deutlich, andererseits erwarten Eltern völlig zu Recht mehr Qualität und mehr Zeit für jedes einzelne Kind. Genau darin liegt aber auch eine Chance für unser Land. Wenn weniger Kinder betreut werden, muss dies endlich auch bei den Fachkraft-Kind-Relationen spürbar werden. Wir wollen deshalb erreichen, dass ab dem 1. September 2027 eine Fachkraft in der Krippe durchschnittlich nur noch fünf Kinder unter drei Jahren sowie 20 Kinder im Hort betreut. Bereits zum 1. Januar 2027 soll es einen ersten Zwischenschritt mit abgesenkten Betreuungsquoten geben, damit die Einrichtungen frühzeitig Planungssicherheit erhalten.“
Der Bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Torsten Renz, ergänzt: „Gleichzeitig wollen wir die Kommunen entlasten und den Landesanteil an der Finanzierung um zwei Prozentpunkte erhöhen. Viele Städte und Gemeinden stehen finanziell massiv unter Druck und brauchen dringend Unterstützung. Wer Bildungs- und Chancengerechtigkeit will, muss auch bereit sein, dies finanziell abzusichern. Unser Änderungsantrag verbindet deshalb bessere Qualität für Kinder und Erzieher mit mehr Verlässlichkeit für die kommunale Ebene. Die Landesregierung darf die demografische Entwicklung nicht länger nur beobachten, sondern muss sie endlich aktiv für mehr Qualität nutzen.“

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