Die CDU-Fraktion bringt zur Juni-Sitzung einen Dringlichkeitsantrag ein, der landesweit verbindliche Regeln zur Nutzung digitaler Geräte an Schulen vorsieht. Im Zentrum steht eine generelle Untersagung der privaten Handynutzung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 10 auf dem Schulgelände – Ausnahmen sollen nur für Notfälle oder im Rahmen klar definierter schulischer Projekte gelten. Die landesweit verbindlichen Regelungen sollen ab dem zweiten Schulhalbjahr 2025/2026 in Kraft treten.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion Daniel Peters erklärt:
„Digitale Bildung braucht klare Leitplanken. Wenn Schülerinnen und Schüler mehr Zeit am Handy als mit dem Schulbuch verbringen, läuft etwas grundlegend falsch. Wir wollen, dass Schulen wieder Orte der Konzentration, der sozialen Begegnung und des echten Lernens werden. Darum fordern wir: Keine private Handynutzung mehr in der Schule von Klasse 1 bis 10.
Unterricht mit dem Smartphone darf nur noch gezielt, angeleitet und mit pädagogischem Mehrwert erfolgen. Andere Länder wie Frankreich, Belgien oder Dänemark zeigen, dass das funktioniert – und wir müssen jetzt nachziehen. Gleichzeitig setzen wir auf mehr Medienbildung im Lehrplan, denn der verantwortungsvolle Umgang mit digitalen Inhalten muss erlernt werden.
Wir brauchen klare Regelungen, was bei Verstößen geschieht, damit Schulleitungen und Lehrkräfte rechtssicher handeln können. Solche einheitlichen Vorgaben entlasten alle Beteiligten. Ich halte nichts davon, die Verantwortung bei den Schulen abzuladen. Es mag sein, dass manche Schulen stärker durch digitale Ablenkung im Unterricht betroffen sind als andere – das Problem ist aber strukturell überall dasselbe. Deswegen braucht es auch landesweit gültige und verbindliche Vorgaben.“
Torsten Renz, Bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion ergänzt: „Das Bildungsministerium plant lediglich eine lose Empfehlung - das ist zu wenig. Empfehlungen schaffen keine Verbindlichkeit, keine Rechtssicherheit und vor allem keine Entlastung für Lehrkräfte und Schulleitungen. Wer ernsthaft etwas gegen digitale Reizüberflutung und mangelnde Konzentration tun will, muss klare Regeln auf den Weg bringen - mindestens in Form einer Verordnung. Alles andere wäre ein Weiter-so auf Kosten der Lern- und Entwicklungsfähigkeit unserer Kinder.
Wir fordern:
1. Ein generelles Verbot der privaten Handynutzung für die Klassen 1 bis 10, mit Ausnahmen für Notfälle oder klar definierte schulische Projekte,
2. Die Nutzung privater Smartphones im Unterricht nur ab Klasse 7 und ausschließlich auf Anweisung der Lehrkraft,
3. Eine begrenzte und pädagogisch eingebettete Nutzung schulischer Tablets und Laptops ab Klasse 5 bzw. 7,
4. Rechtssichere Regelungen zum Umgang mit Regelverstößen,
5. Ein klares Signal an Lehrkräfte, sich ihrer Vorbildfunktion bewusst zu sein,
6. Eine Bundesratsinitiative über die Kultusministerkonferenz für ein Mindestalter von 14 Jahren bei sozialen Netzwerken wie TikTok, Instagram und Snapchat,
7. Und den weiteren Ausbau des Fachs Medienbildung.
Digitale Kompetenz ist wichtig. Aber nicht zum Preis von Überforderung, Dauerablenkung und sozialem Rückzug. Unser Ziel ist keine Verbotskultur, sondern eine digitale Balance. Nur mit klaren Regeln schaffen wir die Grundlage für erfolgreichen Unterricht, soziales Lernen und gesunde Entwicklung, sowohl analog als auch digital.“
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